- Der bei Holz eingesetzte Pestizidwirkstoff Sulfurylfluorid wirkt über einen Zeitraum von 20 Jahren 7.500-mal klimaschädlicher als CO2 und verursacht in Deutschland einen jährlichen Klimaschaden wie die Freisetzung von drei Millionen Tonnen CO2
- Aufgrund einer DUH-Klage hat die deutsche Pestizidgenehmigungsbehörde BVL einen Teil der Zulassung dieses Wirkstoffes für die Behandlung von Exportholz bereits widerrufen
- DUH fordert gemeinsam mit dem Umweltinstitut München und Protect the Planet die Europäische Kommission auf, die zum 31. Januar 2027 endende europaweite Genehmigung von Sulfurylfluorid nicht zu verlängern
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), das Umweltinstitut München (UIM) und Protect the Planet fordern die Europäische Kommission auf, die Genehmigung des extrem klimaschädlichen Pestizidwirkstoffs Sulfurylfluorid nicht zu erneuern. Anlass ist das laufende Neubewertungsverfahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Nach Auffassung der Umweltorganisationen hat der Hersteller Douglas BLG BVBA im laufenden Bewertungsverfahren zentrale Informationen zu Wirksamkeit, Anwendungen und Klimafolgen des Wirkstoffs nicht ausreichend adressiert.
Dass die Kritik am Wirkstoff mehr als begründet ist, zeigt auch der Umgang der deutschen Behörden mit ProFume, das den Wirkstoff enthält: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat einen Teil der Zulassung des Pestizids bereits widerrufen, konkret für die Begasung von Export-Holz in großen deutschen Seehäfen. Vorausgegangen war eine Klage der DUH gegen die aus Sicht der Umweltorganisationen rechtswidrige Anwendungspraxis. Behörden reagieren damit endlich auf den jahrelangen Missbrauch einer Ausnahmeregelung.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Sulfurylfluorid ist ein Klimakiller, der in deutschen Seehäfen jahrelang massenhaft eingesetzt wurde, obwohl die Anwendung nur im Ausnahmefall vorgesehen war. Erst durch unsere Klage gegen diese von uns nachgewiesene rechtswidrige Praxis hat das Bundesamt die Notbremse gezogen und die Zulassung für die Besprühung von Exportholz widerrufen. Es wäre eine Katastrophe für den Klimaschutz, wenn die EU-Kommission diesem Wirkstoff, dessen Wirksamkeit nicht mal einwandfrei belegt ist, jetzt eine neue Genehmigung erteilt. Wer Klimaschutz ernst nimmt, muss Sulfurylfluorid sofort aus dem Verkehr ziehen.“
Fabian Holzheid, Geschäftsführer des Umweltinstituts München: „Die Klimabelastung durch Sulfurylfluorid wird heruntergespielt. Bei der Begasung von Holz in Containern gelangt das Gas durch Leckagen und anschließendes Lüften direkt in die Atmosphäre. Gerade dieser häufige Anwendungsfall müsste zu einer deutlich kritischeren Bewertung der Klimawirkung führen.“
Das Pestizid wird unter anderem zur Begasung von Exportholz eingesetzt, um Insekten vor dem Export zu töten. Im Bewertungsverfahren, notwendig für die beantragte Genehmigungserneuerung, wurde aber allein die Begasung leerer Lagerräume oder Mühlen bewertet, obwohl diese Anwendung zentrale Probleme in Europa nicht genügend abbildet – insbesondere die Wirksamkeitsbedenken und Klimagas-Emissionen durch Containerleckagen beziehungsweise Entlüftungen bei der weit verbreiteten Begasung von Rundholz in Seecontainern. Hinweise auf unzureichende Wirksamkeit gibt es unter anderem aus Importländern wie China; die Niederlande stellen inzwischen keine Pflanzengesundheitszeugnisse mehr für mit Sulfurylfluorid begaste Holzstämme aus.
Sulfurylfluorid ist im Vergleich zu CO2 7.500-mal klimaschädlicher betrachtet auf einen Zeitraum von 20 Jahren. Allein in Deutschland wurden nach Angaben der Behörden in den Jahren 2020 bis 2024 bis zu 1.890 Tonnen Sulfurylfluorid eingesetzt, vor allem für die Begasung von Exportholz. Das Treibhausgaspotenzial entspricht dabei rund drei Millionen Tonnen emittierten CO2 pro Jahr – etwa so viel wie die jährlichen Emissionen einer Großstadt wie Wiesbaden oder Aachen.
Trotz des Widerrufs durch das BVL dürfen vorhandene Lagerbestände des Pestizids nach der Entscheidung der Behörde noch bis zu sechs Monate abverkauft und bis zu 18 Monate eingesetzt werden. Gegen diese aus Sicht der DUH unverhältnismäßigen Übergangsfristen hat die DUH am 27. April 2026 Widerspruch eingelegt und wird im Falle der Abweisung Klage erheben.
Hintergrund:
Die DUH klagt gegen die deutsche nationale Pestizid-Zulassungsbehörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL, Aktenzeichen: 1 A 52/25), die Stadt Hamburg (Aktenzeichen: 5 K 1159/26) und die EU-Kommission (Aktenzeichen: T-467/24), da diese nach Ansicht der Umweltverbände im Fall von ProFume/Sulfurylfluorid die Pestizid-Verordnung und die Anforderungen der EU-F-Gas-Verordnung nicht einhalten. Sie wird dabei fachlich und finanziell unterstützt durch das Umweltinstitut München und Protect the Planet.
Links:
- Gemeinsame Stellungnahme zum EFSA-Beteiligungsverfahren: https://l.duh.de/p260527
- Zur Übersicht der laufenden Pestizid-Verfahren der DUH: www.duh.de/informieren…zidklagen/
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)