„Diese Baurechtsnovelle schafft keinen bezahlbaren Wohnraum. Stattdessen entsteht eine krasse Schieflage zugunsten renditegetriebener Investoren gegenüber wichtigen demokratischen Mitspracherechten der Menschen und dem Umweltschutz. Die Bundesregierung beschneidet die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren, streicht die Kinder- und Jugendbeteiligung und schleift die Umweltbeteiligung, zum Schaden der künftigen Generationen.
Dabei haben auch sie ein Recht darauf, in lebenswerten Städten zu leben und ein erträgliches Klima, unversiegelte Böden und eine reichhaltige Fauna und Flora vorzufinden. Die Regierung plant diese Einschnitte, ohne belegen zu können, welche Verzögerungen durch Beteiligung überhaupt verursacht werden“, erklärt Katalin Gennburg, Sprecherin für Bauen, Stadtentwicklung und Tourismus der Fraktion Die Linke im Bundestag, zur heutigen Befassung des Kabinetts mit der Baurechtsnovelle. Gennburg weiter: „Die Bundesregierung betreibt eine Betonpolitik, die wenig Rücksicht auf Umwelt, Landschaft und Raumordnung nimmt. Dies zeigt sich vor allem in der Kombination zweier Regelungen: Dem neu eingefügten ‚überragendem öffentlichen Interesse‘ für den Wohnungsbau mit neuen Baumöglichkeiten im Außenbereich sowie der Möglichkeit, ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren mit deutlich abgesenkten Standards durchzuführen. Dies soll für so gut wie alle Vorhaben bis zu einer Größe von 10 Hektar gelten – das entspricht ca. 14 Fußballfeldern. Wie schon beim sogenannten Bau-Turbo befeuert die Bundesregierung damit Spekulation und die weitere Zersiedelung, statt kompakter und integrativer Stadtplanung für lebenswerte Gemeinden. Die groß angekündigte Wiederherstellung des Vorkaufsrechts entpuppt sich bei näherem Hinsehen als ‚faules Ei‘. Dass eine Vorkaufsrechtspraxis ermöglicht werden soll, wie sie noch vor dem durch die CDU erwirkten Urteil von November 2021 gang und gäbe war, wäre ja begrüßenswert. Da die Bundesregierung aber zu einem großen Nachteil der Kommunen die Hürden für Abwendungsvereinbarungen dermaßen absenken will, dass damit kaum soziale Regulierungen zur Sicherung bezahlbarer Wohnungen möglich werden, bewirkt sie genau das Gegenteil. Das gerade für ärmere Gemeinden so hilfreiche Instrument der Abwendungsvereinbarung läuft somit ins Leere und macht die Verbesserungen beim Vorkaufsrecht leider weitgehend bedeutungslos. Die Sicherung von sozialem Wohnraum wird zwangsläufig verunmöglicht. In der Gesamtschau bleibt zwar das parlamentarische Verfahren abzuwarten, jedoch hat die CDU bereits angekündigt, die Vorkaufsrechtsregelungen weiter zu schleifen. Das Misstrauen gegenüber diesem ‚faulen Ei‘ bleibt angebracht.“
PM Fraktion Die Linke im Bundestag