Zum EuGH-Urteil über die europäische Mindestlohnrichtlinie erklärt Ricarda Lang, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur EU-Mindestlohnrichtlinie zeigt uns: Die Richtlinie bleibt bestehen – der Mindestlohn kann erhöht werden. Unabhängig von der Richtlinie gilt für uns: Niemand, der arbeitet, sollte unterhalb der Armutsgrenze verdienen. Das heißt, 60 Prozent des Bruttomedianlohns bzw. ein Mindestlohn von 15€ pro Stunde sind notwendig. Zugleich zeigt das Urteil: Mit einer Tarifbindung von nur rund 50 Prozent liegt Deutschland deutlich unter der fortbestehenden Zielmarke von 80 Prozent. Die Bundesregierung muss jetzt handeln und die Tarifbindung spürbar stärken.
PM Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag