50 Jahre Mitbestimmungsgesetz: Zukunftsfest machen statt weiter aushöhlen!

  • Mitbestimmung fördert Stabilität, Krisenfestigkeit und nachhaltiges Wirtschaften
  • Geplante EU-Rechtsform bedroht bestehende Mitbestimmung erheblich
  • Benner: “Mitbestimmung zukunftsfest machen!”

 

Seit einem halben Jahrhundert sorgt die paritätische Mitbestimmung für wirtschaftliche Stabilität, bessere Krisenfestigkeit und nachhaltige Unternehmensführung. Eine starke Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat unterstützt Beschäftigte und hat gleichermaßen positive Effekte auf die Unternehmen. Neue Unternehmensstrukturen, rechtliche Schlupflöcher und ein immer stärker werdendes Misstrauen gegenüber Mitbestimmung gefährden zunehmend ihre Reichweite und Wirksamkeit.

Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall mahnt: “Mitbestimmung und ein gutes Miteinander haben den Industriestandort Deutschland stark gemacht! In schwierigen Zeiten, in denen geopolitische Verwerfungen den Standort unter Druck setzen, sollten wir uns genau darauf besinnen: Wir brauchen mehr und stärkere Mitbestimmung, nicht weniger. Wir müssen die Mitbestimmung zukunftsfest machen!”

Ausgerechnet am Jahrestag des Beschlusses zum Mitbestimmungsgesetz will die EU-Kommission am 18. März einen Vorschlag vorlegen, der die Unternehmensmitbestimmung einmal mehr erheblich schwächen kann. Die im Rahmen des 28. Regime geplante Rechtsform „EU-Inc.“ eröffnet neue Wege zur Umgehung der deutschen Unternehmensmitbestimmung. Dies würde mit erheblichen Risiken für die Beschäftigten in ganz Europa, besonders aber in der stärksten Volkswirtschaft des Kontinents, in Deutschland einhergehen. Vor diesem Hintergrund lehnt die IG Metall die Einführung einer weiteren europäischen Rechtsform ab.

Dass die Unternehmensmitbestimmung sinnvoll weiterentwickelt werden muss, sieht auch die Gewerkschaft. Dafür hat sie umfängliche Reformforderungen, die sie anlässlich des Jubiläums nochmals verdeutlicht:

1. Mitbestimmung auf Unternehmen in ausländischer Rechtsform erweitern
Immer mehr Unternehmen in Deutschland nutzen ausländische und europäische Rechtsformen, um sich der deutschen Mitbestimmungspflicht zu entziehen. Es muss gelten: Wer in Deutschland tätig ist, unterliegt auch deutschen Mitbestimmungsregeln – unabhängig von Firmensitz oder Rechtsform.

2. Umgehung durch Flucht in andere Rechtsformen – insbesondere die Societas Europaea (SE) – verhindern
Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) wird häufig genutzt, um Mitbestimmung einzufrieren oder zu vermeiden. Notwendig ist eine Reform des SE‑Rechts, die Missbrauch verhindert und dynamische Mitbestimmung sicherstellt.

3. Die „Lücke in der Drittelbeteiligung“ schließen
Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahlen bleiben bislang bestimmte Arbeitnehmergruppen unberücksichtigt. Diese Lücke muss geschlossen werden, damit die gesetzliche Drittelbeteiligung alle Beschäftigten einbezieht.

4. Einführung eines wirksamen Sanktionsregimes und bessere Antragsrechte

  • Ein Sanktionsregime für Fälle rechtswidriger Nichtanwendung der Mitbestimmung,
  • Ein Antragsrecht der Gewerkschaften in Statusverfahren, auch im Bereich der Drittelbeteiligung.

 

5. Aktiver Einsatz der Bundesregierung für eine EU‑Richtlinie zur Mitbestimmung
Europa braucht verbindliche Mindeststandards statt neuer Gesellschaftsformen. Die Bundesregierung muss sich für eine EU‑Richtlinie zur Unternehmensmitbestimmung starkmachen.

6. Absenkung des Schwellenwerts für die paritätische Mitbestimmung auf 1.000 Beschäftigte
Demokratische Teilhabe muss auch in modernen Unternehmensstrukturen gesichert sein. Die Realität der Unternehmen von 1976 ist überholt, die Mitbestimmung muss diesem Umstand Rechnung tragen.

7. Doppelstimmrecht abschaffen – stattdessen Mindestkatalog zustimmungspflichtiger Geschäfte und Schlichtungsverfahren
Zu oft haben wir als Gewerkschaft in den letzten Jahren beobachtet, dass Aufsichtsratsvoten nicht mehr im Austausch getroffen wurden, sondern mit dem Doppelstimmrecht die Arbeitnehmerseite überstimmt gemacht wurde. So funktioniert Sozialpartnerschaft nicht.

PM IG Metall

 

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://meinungsstark.eu/50-jahre-mitbestimmungsgesetz-zukunftsfest-machen-statt-weiter-aushoehlen/

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.