Der Bundestag berät heute abschließend den Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung. Dazu können Sie die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl:
„Dieses Digitalisierungsgesetz bringt mehr Tempo und mehr Effizienz in die Zwangsvollstreckung. Ein starker Rechtsstaat zeigt sich auch darin, dass Recht effizient und ohne unnötige Medienbrüche durchgesetzt werden kann. Im parlamentarischen Verfahren haben wir den Gesetzentwurf in mehreren Punkten noch einmal verbessert. Besonders wichtig ist, dass künftig auch Kreditinstitute sichere elektronische Zustellungswege eröffnen müssen. Wer wie die Kreditinstitute als Drittschuldner bei massenhaft vorkommenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen eine Schlüsselrolle spielt, an den muss auch elektronisch zugestellt werden können. Das ist kein technisches Detail, sondern ganz konkrete Modernisierung im Zwangsvollstreckungsverfahren.“
PM CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag