Anlässlich des Internationalen Tags gegen Rassismus (Samstag, 21. März 2026) richtet sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit klaren Erwartungen zur Verbesserung des Schutzes vor Diskriminierung an die Koalitionsparteien.
„Im Koalitionsvertrag ist eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbart worden, und aktuelle Studien legen dies auch dringend nahe: Mehr als neun Millionen Menschen erfahren alljährlich Diskriminierung in Deutschland. Ob bei der Wohnungssuche, bei Behördengängen oder bei der Arbeit. Die meisten davon sind Menschen mit Migrationsbiografie. Unser Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz schützt sie also nicht effektiv. Das muss geändert werden. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, nachzusteuern und das sogenannte Antidiskriminierungsgesetz im 20. Jahr seines Bestehens dringend zu reformieren“, so Rebecca Liebig, ver.di-Bundesvorstandsmitglied, zuständig für Arbeitsmarkt- und Migrationspolitik.
Die Gewerkschafterin verweist darauf, dass die Arbeitswelt bei dieser Entwicklung nicht außenvor stehe. So zeige eine qualitative Umfrage des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung, die sich mit der Arbeitssituation internationaler Pflegekräfte befasst, dass viele Beschäftigte von systematischen Diskriminierungserfahrungen in ihrem Arbeitsalltag berichteten. Dazu zählten Demütigungen, Bloßstellungen, in extremen Fällen sogar körperliche Übergriffe – auch durch Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzte.
In extremen Fällen wird die Unwissenheit junger Eingewanderter sogar so weit missbraucht, dass ganze Löhne einbehalten werden. ver.di vertrete aktuell mehrere vietnamesische Pflegekraft-Auszubildende in einem Rechtsstreit in Thüringen. Die jungen Männer und Frauen waren letztes Jahr nach Deutschland gekommen, um hier eine Ausbildung in der Pflege zu absolvieren. Dort haben sie über Monate keine Ausbildungsvergütung erhalten. Dem Pflegeanbieter wurde inzwischen die Ausbildungserlaubnis entzogen. Die Fälle sind nun beim Arbeitsgericht gelandet, wo sie ab April verhandelt werden. „Die klagenden jungen Menschen sind unserer Gewerkschaft beigetreten und wir vertreten sie und ihre Interessen vor Gericht. Viele andere trauen sich nicht vor Gericht zu ziehen. Sie machen Diskriminierung mit sich allein aus – auch weil es zu wenig betriebliche Beschwerdestellen gibt, die Widerspruchsfristen zu kurz sind und das geltende Gesetz es Menschen oft schwer macht, sich zu wehren. Es ist höchste Zeit, die Beschäftigten in Deutschland besser vor Diskriminierung zu schützen und Diskriminierungsverursacher spürbar zur Verantwortung zu ziehen,“ erklärt die Gewerkschafterin. Weiteres Nichtstun erschwere die langfristige Integration internationaler Pflegekräfte und sorge dafür, dass Fachkräfte wieder abwandern.