Heute wurde bekannt: Der Meta-Konzern soll laut einem Jury-Entscheid in den USA 375 Millionen US-Dollar wegen mangelndem Schutz von Minderjährigen auf Facebook, Instagram und WhatsApp zahlen.
Kinder und Jugendlichen haben ein Recht darauf am digitalen Raum teilzuhaben, ohne dass ihre mentale Gesundheit oder ihre Sicherheit gefährdet wird. Damit das gelingen kann, müssen sich das Design und die Grundeinstellungen digitaler Dienste ändern. Die nun in einem detaillierten Papier veröffentlichte Position der Verbraucherzentrale schützt nicht nur Minderjährige, sondern alle Nutzer:innen – und hat den Vorteil, dass Minderjährige sicher an der digitalen Welt teilhaben können.
Hierzu erklärt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands:
„Plattformen müssen so gestaltet sein, dass keine Suchtgefahr besteht und Minderjährige geschützt sind, ohne sie auszuschließen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat einen konkreten Vorschlag vorgelegt, wie das gelingen kann.
Danach sollen Plattformen verpflichtet werden, standardmäßig für alle User sicher und fair gestaltet zu sein. Das heißt, schädliche Funktionen wie zum Beispiel Autoplay und negativ verstärkende Empfehlungsfeeds müssen für alle von Anfang an ausgestellt sein. Nur Erwachsene sollen dann nach einem Altersnachweis Funktionen einschalten können – zum Beispiel, dass Fremde sie kontaktieren dürfen. Mit unserem Ansatz werden alle Nutzerinnen und Nutzer, aber vor allem Minderjährige umfassend geschützt und gleichzeitig stellen wir die Teilhabe junger Menschen an der digitalen Welt sicher.“
PM Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.