Der Versandhändler Pearl darf seinen Onlineshop zukünftig nicht mehr irreführend als „nachhaltig“ bewerben. Das hat das Landgericht Freiburg aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden (Az.: 12 O 7/26). Die DUH hat darin argumentiert, dass weder der Onlineshop selbst noch alle darüber vertriebenen Produkte nachhaltig sind.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
„Die Werbeversprechen zu dem angeblichen Nachhaltigkeits-Shop von Pearl waren reine Verbrauchertäuschung. Wie sollen Spielereien wie Kameradrohnen, Fensterputz- oder Poolreinigungsroboter ‚weniger Müll produzieren‘, ‚Gutes für die Umwelt tun‘ und einen ‚nachhaltigeren Lebensstil‘ ermöglichen? Dank unserer Klage ist der Greenwashing-Shop jetzt Geschichte. Nachdem Pearl den geltend gemachten Unterlassungsanspruch anerkannt hatte, hat das Gericht bestätigt: Die Nachhaltigkeits-Werbung vom Versandhändler Pearl ist unzulässig. Damit ist das Signal auch an andere Unternehmen klar: Wir werden dreistes Greenwashing notfalls vor Gericht stoppen.“
Hintergrund:
Pearl zählt zu den führenden Versandhändlern für Elektronik-, Technik- und Haushaltsprodukte in Europa und verfügt nach eigenen Angaben über einen Kundenstamm von rund 23 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das Unternehmen hat unsere Klage anerkannt.
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)