Zur Debatte um die Forderung einer Entkriminalisierung des Schwarzfahrens können Sie die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl, wie folgt zitieren:
„Die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein wäre das falsche Signal. Wenn ein Rechtsstaat strafbares Verhalten nicht mehr verfolgt, weil die Kosten vermeintlich zu hoch sind, kapituliert er. Richterschaft und Polizei lehnen die vollständige Abschaffung des Paragraphen 265a StGB ab, auch da dies zu keiner nennenswerten Entlastung der Justiz führen würde. Armen Menschen helfen wir nicht, indem wir das Strafrecht ändern. Armutsbekämpfung ist vielmehr eine Aufgabe des Sozialrechts, das durch Hilfen, wie z.B. dem Sozialticket greift. Weder dürfen wir Strafrecht und Sozialrecht vermengen noch die Verfolgung strafbaren Verhaltens von den finanziellen Verhältnissen des Täters abhängig machen. Geldstrafen, die zu Ersatzfreiheitsstrafen führen können, werden erst nach vielfachem Fahren ohne Fahrschein festgesetzt – nicht beim ersten Mal. Eine Ersatzfreiheitsstrafe kann auch durch gemeinnützige Arbeit verhindert werden.
Der Staat muss der Garant für Fairness bleiben. Denn finanzielle Einbußen, die Verkehrsbetriebe für den funktionierenden öffentlichen Nah- und Fernverkehr benötigen, müssen die Steuerzahler und ehrlichen Fahrgäste tragen. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein.“
PM CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag