Verbraucherschutz, der zur Lebenswirklichkeit passt – Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Der Bundestag hat am heutigen Freitag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (BT-Drs. 21/1851) beschlossen. Dazu können Sie die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl, gerne so zitieren:

„Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie stärken wir den Verbraucherschutz dort, wo neue Risiken entstanden sind. Für uns als CDU/CSU war in den parlamentarischen Verhandlungen entscheidend, dass moderner Verbraucherschutz nicht an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht. Deshalb haben wir im Gesetz zentrale Verbesserungen durchgesetzt: Der Kauf auf Rechnung bleibt als bewährtes und verbraucherfreundliches Zahlungsmittel erhalten, und deutsches Gold-Plating zulasten von Handel und Wirtschaft wird verhindert. Zugleich bringen wir das Vertragsrecht ins digitale Zeitalter, indem bei Verbraucherdarlehensverträgen künftig die Textform genügt, statt an der Schriftform festzuhalten. Besonders wichtig ist uns das Recht auf Vergessen für ehemalige Krebspatientinnen und Krebspatienten. Wer medizinisch gesund ist, darf bei Krediten oder Versicherungen nicht noch Jahre später benachteiligt werden. Das ist eine Frage von Fairness und Menschlichkeit.“

PM CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

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