AfD verliert vor Gericht: Millionen-Spende unzulässig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute die Klage der AfD gegen die Bundestagsverwaltung abgewiesen. Die 2,35 Millionen Euro Parteispende von Gerhard Dingler an die AfD war eine unzulässige Strohmann-Spende. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dazu kommentiert Aurel Eschmann, Experte für Parteifinanzierung:

Das Gericht hat bestätigt, dass Parteispenden auch dann illegale Strohmann-Spenden sein können, wenn dies zum Zeitpunkt der Annahme für die Partei nicht ersichtlich war. Dadurch werden die Möglichkeiten der Bundestagsverwaltung gestärkt, gegen illegale Parteispenden vorzugehen. Gleichzeitig werden Parteien stärker in die Pflicht genommen, nachvollziehbar belegen zu können, woher das Geld ihrer Spender kommt.

Doch der Prozess offenbarte auch gravierende Mängel bei den Regeln für Parteispenden. Sowohl die Bundestagsverwaltung als auch die AfD bestätigten vor Gericht, dass sie normalerweise nicht in der Lage sind, Weiterleitungen auszuschließen. In diesem Fall war eine Einstufung nur möglich, weil österreichische Geldwäschebehörden und der Verfassungsschutz die Beweise sammelten und an die Bundestagsverwaltung weitergaben.“

Annahmeverbote faktisch wirkungslos

„Im Regelfall bleibt das Annahmeverbot für Strohmannspenden damit kaum durchsetzbar und der Transparenzauftrag des Grundgesetzes unerfüllt. Die Annahmeverbote im Parteiengesetz verhindern Korruption und stellen demokratische Grundregeln sicher. Sie sind damit eine zentrale Voraussetzung dafür, dass es überhaupt Parteispenden geben darf. Doch in der Praxis sind sie derzeit faktisch wirkungslos, weil sie nicht kontrolliert und durchgesetzt werden können.

Das einfachste Mittel, um die Vielzahl von Lücken und Durchsetzungsproblemen des Parteiengesetzes zu lösen, bleibt ein Parteispendendeckel. Dieser reduziert Einflussmöglichkeiten durch Parteispenden ganz allgemein und macht Strohmannkonstruktionen impraktikabel.“

Hintergrund

  • Grundlage der Entscheidung der Bundestagsverwaltung waren Ermittlungen von österreichischen Geldwäschebehörden, die zuvor einen Geldtransfer durch den deutsch-schweizer Milliardär Henning Conle festgestellt hatten. Dieser fällt seit Jahren immer wieder mit illegalen Parteispendenkonstrukten im Umfeld der AfD auf. Der Versuch, Spendenflüsse zu verschleiern, ist bisher nicht strafbar.
  • LobbyControl-Pressemitteilung zum Prozessauftakt
  • ZDF-Bericht zur Einstufung der Spende als Strohmannspende
  • LobbyControl-Pressemitteilung zur mutmaßlichen Strohmannspende von Henning Conle
LobbyControl ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für Transparenz, eine demokratische Kontrolle und klare Schranken der Einflussnahme auf Politik und Öffentlichkeit in Deutschland und Europa einsetzt.

PM LobbyControl e.V.

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