- Aktuelle Befragung: Deutliche Mehrheit (76 Prozent) hat schon einmal ein Produkt nicht gekauft, weil der Eindruck bestand, es handele sich um eine Mogelpackung
- Verbraucherzentrale: Europäische Kommission soll prüfen, ob Warnhinweis auf Mogelpackungen mit geltendem EU-Recht vereinbar ist
- Weihnachten steht vor der Tür, doch Schokolade ist in diesem Jahr besonders teuer. Teils versuchen Hersteller die Preissteigerungen zu verstecken – durch weniger Inhalt oder Änderungen an der Rezeptur. Solche versteckten Preiserhöhungen sind für Verbraucher:innen oft schwer zu erkennen. Die Mogelpackungen führen dazu, dass sie weniger für ihr Geld bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert eine EU-weite Lösung, wie Mogelpackungen gekennzeichnet werden können.
„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen beim Lebensmitteleinkauf inzwischen ganz genau hinschauen, weil die Preise deutlich gestiegen sind. Das zeigt sich auch beim Einkauf für das Weihnachtsfest. Wenn dann auch noch Mogelpackungen im Regal stehen, fühlen sich die Menschen getäuscht“, so Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
„Die Bundesregierung muss endlich, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen sorgen.“
Eine aktuelle, repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Gut drei Viertel (76 Prozent) der Verbraucher:innen geben an, sich schon einmal bewusst gegen den Kauf eines Produktes entschieden haben, weil sie den Eindruck hatten, es handele sich um eine Mogelpackung.
Verbraucherzentrale fordert: EU-weite Regelung prüfen
Versteckte Preiserhöhungen in Form von Shrinkflation (Verringerung der Füllmenge) und Skimpflation (Änderungen der Zutaten) lassen sich häufig nicht auf den ersten Blick enttarnen. Lebensmittelhersteller bringen ihre Mogelpackungen mitunter in der gesamten Europäischen Union in den Umlauf. Verschiedene Rechtsverordnungen in der EU geben vor, welche Informationen sich auf der Verpackung befinden müssen. Zusätzliche Angaben sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands braucht es daher eine europäische Vorgabe für Hinweise auf Mogelpackungen.
„Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher spricht sich für einen Hinweis auf Mogelpackungen aus. Versteckte Preiserhöhungen sind ein Ärgernis und schädigen das Vertrauen in die Lebensmittelindustrie. Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene für eine Kennzeichnung von Mogelpackungen stark machen“, so Pop.
Versteckte Preiserhöhungen können in Deutschland bislang nur im Nachhinein durch langwierige Gerichtsverfahren unterbunden werden. Wenn die Klage gegen einen Anbieter erfolgreich ist, kann dieser zu einem Hinweis auf der Verpackung verpflichtet werden. Zu diesem Zeitpunkt ist der wirtschaftliche Schaden für Verbraucher:innen bereits eingetreten – ebenso wie der Vertrauensverlust. Auch kann es sein, dass das beanstandete Produkt bereits nicht mehr im Handel angeboten wird.
Hinweis am Supermarktregal als Übergangslösung
In Ländern wie Frankreich oder Ungarn sind Supermärkte verpflichtet, versteckte Preiserhöhungen direkt am Regal kenntlich zu machen. Die Regierung in Österreich hat im November 2025 ein Gesetz verabschiedet, das Lebensmittelhändler dazu verpflichtet, die Verringerung des Packungsinhalts bei gleichem Preis künftig 60 Tage lang zu kennzeichnen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands wäre ein Hinweis am Supermarktregal auch für den deutschen Markt eine bürokratiearme Übergangslösung.
„Als pragmatische und kurzfristig umsetzbare Übergangslösung sollte der Lebensmitteleinzelhandel versteckte Preiserhöhungen direkt am Regal kenntlich machen, bis eine europaweite Regelung in Kraft tritt“, so Pop.
Methode
Repräsentative Telefonbefragung (2. bis 4. Dezember 2025) von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Basis: 1.002 Personen ab 18 Jahren. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte.
PM Bundesverband Verbraucherzentrale