Anne Zerr zum EuGH-Urteil zur Mindestlohnrichtlinie

Anne Zerr, Sprecherin für Arbeitspolitik und Arbeitszeitpolitik der Fraktion Die Linke im Bundestag, zum Urteil des EuGHs über die europäische Mindestlohnrichtlinie:

„Nach dem heutigen Urteil des EuGHs bleibt die EU-Mindestlohnrichtlinie größtenteils bestehen – das ist eine gute Nachricht. Der EuGH hat klargestellt, dass die EU beim Schutz von Beschäftigten und der Förderung angemessener Mindestlöhne mitreden darf. Das stärkt die soziale Dimension Europas und bestätigt den politischen Konsens, dass gute Arbeit und faire Löhne Grundpfeiler der EU sein müssen. Millionen Menschen in Europa und in Deutschland brauchen Löhne, von denen sie leben können. Jetzt sind die Mitgliedstaaten gefragt: Die geltenden nationalen Regelungen müssen an das bestätigte EU-Recht angepasst werden. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, endlich den Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten als gesetzliche Untergrenze für die Höhe des Mindestlohns im Mindestlohngesetz zu verankern. Der politische Auftrag ist klarer denn je – gute Arbeit, gerechte Löhne und sozialer Zusammenhalt dürfen nicht an nationalen Grenzen oder politischen Kompetenzrangeleien scheitern.“

PM Fraktion Die Linke im Bundestag

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