Befürchtungen bestätigt: Neckar-Odenwald-Kreis als biberfreie Zone? BUND und NABU legen Widerspruch gegen erste Allgemeinverfügung zum Biber-Töten ein

BUND und NABU Baden-Württemberg sehen ihre Befürchtungen zur neuen Biberverordnung im Land bestätigt. Nur wenige Wochen nach der Veröffentlichung hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis die erste Allgemeinverfügung in Baden-Württemberg zur Anwendung der neuen Verordnung erlassen. Vor diesem Szenario hatten beide Verbände bereits in ihren Stellungnahmen zum Entwurf der Verordnung gewarnt und nach deren Veröffentlichung eine Petition beim Landtag gegen das geplante Töten von Bibern im Land gestartet. Gegen die Allgemeinverfügung des Neckar-Odenwald-Kreises haben BUND und NABU Widerspruch eingelegt und lassen das Vorgehen rechtlich prüfen.

Fehlende Transparenz und offene Rechtsfragen

Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg: „Die Allgemeinverfügung erfasst pauschal sämtliche Gewässer im Landkreis. Sie erklärt kurzerhand den gesamten Neckar-Odenwald-Kreis zur quasi biberfreien Zone und gibt die Tiere dort potenziell zum Abschuss frei. Als einziger Rückzugsort bleiben dem Biber nur noch Naturschutzgebiete sowie FFH- und Vogelschutzgebiete.“

Johannes Enssle, Landesvorsitzender des NABU Baden-Württemberg: „Dabei ist die zugrundeliegende Verordnung so unkonkret formuliert, dass Kontrolle und Transparenz kaum möglich sind. Es gibt weder klare Vorgaben für mildere Vergrämungsmaßnahmen noch konkrete Zahlen zur Biberpopulation im Kreisgebiet oder Belege für tatsächlich entstandene Schäden.“

Nach Einschätzung von BUND und NABU ist eine vollständige Dokumentation sämtlicher Vergrämungs- und Eingriffsmaßnahmen aber unerlässlich. Denn nur so lässt sich überprüfen, ob artenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Petition für ein starkes Bibermanagement

Die Allgemeinverfügung ist ein erneuter Angriff auf die heimischen Wildtiere in Baden-Württemberg. BUND und NABU fordern deshalb die Menschen im Land auf, ihre Landtagspetition gegen das gezielte Biber-Töten zu unterstützen. „Setzen Sie jetzt im Wahlkampf ein Zeichen an die Politik, dass Abschüsse keine nachhaltige Lösung sind und den Menschen in Baden-Württemberg nicht nur der Schutz des Bibers, sondern aller bedrohten heimischen Wildtiere wichtig ist“, appellieren die Landesvorsitzenden.

Hintergrund: Auf die „Verordnung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber“ (BiberVO) hat sich die Landesregierung am 20. Januar verständigt und argumentiert, dadurch unbürokratischer bei Konflikten mit Infrastruktur sowie land- und forstwirtschaftlicher Nutzung in den Lebensräumen der schätzungsweise 12.400 Biber im Land eingreifen zu können. BUND und NABU Baden-Württemberg haben Anfang Februar eine Petition beim Landtag gegen die Verordnung gestartet, die bereits fast 6.000 Menschen unterzeichnet haben. 10.000 Unterzeichnungen müssen bis 20. März erreicht werden, damit eine öffentliche Anhörung dazu stattfindet.

Weitere Informationen:

 

PM NABU (Naturschutzbund Deutschland), Landesverband Baden-Württemberg e. V.

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