Digital Omnibus: Europäische Kommission setzt Vertrauen der Verbraucher:innen aufs Spiel – Verbraucherzentrale fordert: Datenschutzniveau muss erhalten bleiben

  • Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands: Bei der Entscheidung für ein Angebot ist es mehr als acht von zehn befragten Verbraucher:innen wichtig, dass sie Unternehmen im Umgang mit ihren Daten vertrauen können
  • Verbraucherzentrale fordert klarere Regeln zum Datenschutz im europäischen Digital Omnibus
  • Rechtsgutachten zu KI-Training: Ein klarer rechtlicher Rahmen zur Verarbeitung persönlicher Daten ist notwendig

 

Im digitalen Alltag müssen Verbraucher:innen oft persönliche Daten preisgeben. Klare Regeln können dabei Vertrauen schaffen. Eine Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: 63 Prozent der Befragten vertrauen Unternehmen, die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegen, im Umgang mit ihren Daten deutlich oder etwas mehr. Die Europäische Kommission möchte mit der Digital Omnibus-Verordnung Datenschutzregeln vereinfachen, doch schafft so vor allem Rechtsunsicherheit – mit negativen Folgen für Verbraucher:innen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert einen eindeutigen Rechtsrahmen bei gleichbleibendem Schutz für Verbraucher:innen.

„Der Digital Omnibus verspricht Vereinfachung und Klarheit im Datenschutz. Stattdessen bringen die Vorschläge der Europäischen Kommission hauptsächlich eines: Rechtsunsicherheit. Die kann vor allem von Big Tech-Unternehmen ausgenutzt werden. Am Ende profitieren die großen Plattformen, während europäische Unternehmen und auch die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Röhre schauen. Der europäische Gesetzgeber darf jetzt nicht klein beigeben: keine weitreichenden Ausnahmen, keine Schutzlücken“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Vertrauen in Datenschutz ist ein Wirtschaftsfaktor

Ein hohes Datenschutzniveau ist Wettbewerbsvorteil für die europäische digitale Wirtschaft. 87 Prozent der befragten Verbraucher:innen ist es sehr oder eher wichtig, dass sie Unternehmen im Umgang mit ihren persönlichen Daten vertrauen können, bevor sie deren Angebote nutzen. „Die Menschen wollen wissen, dass ihre persönlichen Daten bei den Unternehmen gut aufgehoben sind. Klare Regeln wie die Datenschutz-Grundverordnung sorgen für dieses Vertrauen. Wenn die Europäische Kommission diese nun lockert, schadet sie langfristig dem Wirtschaftsstandort Europa“, sagt Pop.

KI-Training braucht datenschutzkonforme Rechtsgrundlage

KI und KI-Training bringen neue Herausforderungen zum Vorschein: Daten können nicht mehr gelöscht werden und unendlich reproduziert werden. Ein klarer rechtlicher Rahmen zur Verarbeitung persönlicher Daten fehlt. Eine eigenständige Rechtsgrundlage ist also notwendig. Dies ist ein Ergebnis eines vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Auftrag gegebene Rechtsgutachten. So müssen etwa Verbraucher:innen transparent über die Verarbeitung ihrer Daten für KI-Training informiert werden und es braucht ein wirksames Widerspruchsrecht für alle Verbraucher:innen. Schutzmaßnahmen, wie Verschlüsselung und Anonymisierung, müssen sicherstellen, dass zum KI-Training gesammelte personenbezogene Daten nicht bei der nächsten Anfrage an die KI von dieser wieder ausgespuckt werden.

Hintergrund

Am 19. November 2025 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für die Digital Omnibus-Verordnung vorgestellt. Mit diesem Gesetz möchte sie Bürokratie abbauen und Regeln praxistauglicher machen. Im Digital Omnibus sind unter anderem Änderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der e-Privacy-Richtlinie vorgesehen. Der Digital Omnibus wird nun vom Europäischen Rat und Parlament beraten.

Methode:

Repräsentative Online-Befragung (21.-31.10.2025) von eye square im Auftrag des vzbv. Basis: 1.000 Internetnutzer:innen ab 16 Jahren. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe.

PM Verbraucherzentrale Bundesverband

 

 

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