Digitaler Führerschein kommt 2026 – Bund schafft rechtliche Voraussetzungen

Am Freitag, den 16. Januar 2026 wird der Entwurf eines „Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ in 1. Lesung im Bundestag beraten.

Der verkehrspolitischee Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Herrn Björn Simon:

„Mit den Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes führen wir die Digitalisierung im Verkehr konsequent fort. Nach der Einführung des digitalen Fahrzeugscheins schaffen wir auch die rechtlichen Voraussetzungen für den digitalen Führerschein in Deutschland. Bis zum Ende des Jahres soll in der „i-Kfz-App“ auch der digitale Führerschein abrufbar sein. Ähnlich wie Bankkarten oder Konzerttickets sind dann auch alle wichtigen Fahrzeugdokumente voll digital verfügbar. Wir setzen damit den Koalitionsvertrag konsequent um, bauen Bürokratie ab und digitalisieren Deutschland.

Zusätzlich schaffen wir die Möglichkeiten einer digitalen Parkraumüberwachung und entlasten damit massiv die Kommunen, die damit deutlich einfacher und effizienter gegen Parkraumverstöße vorgehen können. Auch dem gewerblichen Punktehandel schieben wir im Rahmen der Gesetzesänderung einen Riegel vor. Der Handel mit Punkten für Verkehrsverstöße wird ausdrücklich verboten und mit einem hohen Bußgeld mit bis zu 30.000 Euro geahndet.“

PM CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

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