EU-Plattformrichtlinie: Was die neuen Regeln für Freiberufler bedeuten

Die Auftragsbeschaffung für Freiberufler befindet sich in einer Phase tiefgreifender Veränderungen. Digitale Plattformen, verschärfte Regeln zur Plattformarbeit, neue Anforderungen an die Statusprüfung sowie Anpassungen im Vergaberecht verändern die Spielregeln für Selbstständige in Deutschland und der EU.

Mit der EU-Richtlinie 2024/2831 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit wurden erstmals europaweite Mindeststandards für Personen geschaffen, die über digitale Arbeitsplattformen tätig sind. Die Richtlinie zielt damit auf Tätigkeiten ab, bei denen die Plattform laufend Aufträge zuteilt, die Arbeitsausführung (zeitlich, örtlich, inhaltlich) maßgeblich steuert und algorithmisch überwacht.

Die Richtlinie selbst ist zwar Ende 2024 in Kraft getreten, die Mitgliedstaaten müssen sie aber bis spätestens 2. Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen. Kern ist eine widerlegbare Vermutung, dass Plattformtätige möglicherweise Arbeitnehmer sind, wenn bestimmte Kriterien der Kontrolle und Weisungsgebundenheit erfüllt sind.

Für klassische Freelancer birgt dies ein doppeltes Risiko: Zum einen droht bei stark von Plattformen gesteuerter Zusammenarbeit eine Einstufung als Scheinselbstständige, zum anderen könnten Plattformen aus Angst vor Nachzahlungen ihre Geschäftsmodelle anpassen, Honorare drücken oder den Zugang für hochqualifizierte freie Experten einschränken.

Bereits heute ist erkennbar, dass die entsprechenden Vermittlungsplattformen ihre Prozesse und Gebührenstrukturen überarbeiten, um sich auf die neue Rechtslage vorzubereiten. Die Nutzung automatisierter Überwachungs- und Entscheidungssysteme (z. B. bei Rating, Sichtbarkeit von Profilen oder Zuteilung von Aufträgen) unterliegt ja künftig strengeren Transparenz- und Datenschutzanforderungen, was zusätzlichen Compliance-Aufwand erzeugt. Diese Mehrkosten könnten bei den entsprechenden Plattformen zu höheren Servicegebühren für Freiberufler und Auftraggeber führen.

Gerade jetzt lohnt ein kritischer Blick auf die genutzten Vermittlungskanäle: Je stärker eine Plattform Preise, Auftreten, Arbeitsabläufe und Verfügbarkeit vorgibt oder kontrolliert, desto höher ist das Risiko einer späteren Einstufung als Beschäftigungsverhältnis. Freiberufler sollten Plattformbedingungen prüfen, Spielräume für eigene Preisgestaltung wahren und möglichst mehrere Auftraggeber parallel haben, um unternehmerische Eigenständigkeit zu dokumentieren. Schwierig wird es insbesondere für Lieferdienste und Taxi-Plattformen wie Uber, Wolt und Lieferando.

Freelancer, die über Freelance-Market Aufträge bekommen, fallen nicht in den Anwendungsbereich der EU-Plattformarbeitsrichtlinie, da Freelance-Market als transparente Projektbörse bzw. Kontaktvermittler fungiert und nicht als arbeitssteuernde Plattform im Sinne der Richtlinie. Auch läuft die Bezahlung des Freelancers nicht über die Plattform, da der Auftraggeber den Freelancer direkt bezahlt.

PM Freelance-Market International GmbH

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