Finanzkommission Gesundheit: ver.di kritisiert Vorschläge zulasten von Versicherten und Beschäftigten im Gesundheitswesen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) übt deutliche Kritik an Vorschlägen der Finanzkommission Gesundheit, die die Versicherten zusätzlich belasten und die tarifvertragliche Bezahlung von Beschäftigten infrage stellen.

„Die Vorschläge der Kommission beinhalten einige sehr sinnvolle und notwendige Maßnahmen, wie die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln und die Dynamisierung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler zu den heute (30. März 2026) vorgestellten Ergebnissen der vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzten Kommission. „Andere Maßnahmen gehen jedoch in die komplett falsche Richtung. Sie gefährden die Versorgungsqualität oder hebeln das Solidarprinzip aus. Die Bundesregierung muss dringend klarstellen, dass diese Vorschläge zulasten der Menschen in diesem Land nicht zum Tragen kommen.“

Konkret kritisiert ver.di unter anderem den Vorstoß, tarifvertragliche Bezahlung in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen nicht mehr voll zu refinanzieren und das sogenannte Pflegebudget wieder in die Fallpauschalen einzugliedern. „In der Vergangenheit hat der Kostendruck zu Lohndrückerei und Stellenabbau in der Pflege geführt – mit der Folge einer Gefährdung von Patientinnen und Patienten und der Überlastung des Personals“, erklärte Bühler. „Mit dem Pflegebudget hat die Politik dafür gesorgt, dass dringend benötigtes Pflegepersonal eingestellt werden kann. Das war und bleibt richtig.“ Gleiches gelte für die Regelung, dass die Refinanzierung von Tarifsteigerungen aller Berufsgruppen von den Krankenkassen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) habe bei der heutigen Pressekonferenz erklärt, es werde keine einseitigen Reformen zulasten der Versicherten geben. „Wir nehmen die Ministerin beim Wort“, betonte Bühler. „Einige Vorschläge der Kommission zielen genau darauf ab: die Kosten einseitig den Versicherten aufzubürden und die paritätische Finanzierung zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten weiter auszuhebeln.“ So schlägt die Kommission unter anderem höhere Zuzahlungen vor, die von den Versicherten aufgebracht werden müssen – unabhängig von ihrem Einkommen. „Das ist unsozial und darf so nicht umgesetzt werden.“ Gleiches gelte für die vorgeschlagene Absenkung des Krankengeldes von 70 auf 65 Prozent des Bruttogehalts. „Das trifft Menschen, die in einer schwierigen Situation auf den Sozialstaat angewiesen sind“, so die Gewerkschafterin.

Sie kritisierte zudem, dass der Arbeitgebervorschlag zur Abschaffung der beitragsfreien Ehegattenversicherung Eingang in die Vorschläge der Kommission gefunden hat. „Auch das geht einseitig zulasten der Versicherten und würde besonders auf Kosten von Geringverdienenden gehen. Die Arbeitgeber hingegen machen sich einen schlanken Fuß.“ Bühler monierte, die Kommission habe sich davor gedrückt, weitere wirksame Empfehlungen zu Verbesserungen der Finanzlage zu machen. „Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel könnte die Krankenversicherung um acht Milliarden Euro entlasten“, rechnete sie vor. „Und auf der Einnahmeseite würde die Anhebung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen mehr Geld in die Kassen bringen. Um die Kranken-, aber auch die Pflegeversicherung dauerhaft auf ein solides finanzielles Fundament zu stellen, sollten perspektivisch alle Einkommensarten einbezogen werden, inklusive Kapitalerträge und Mieteinkünfte.“

 

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