Gemeinsame Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Belgiens, Bulgariens, Dänemarks, Deutschlands, Estlands, Finnlands, Frankreichs, Griechenlands, Irlands, Italiens, Kroatiens, Lettlands, Litauens, Luxemburgs, Maltas, der Niederlande, Österreichs, Polens, Portugals, Rumäniens, Schwedens, der Slowakei, Sloweniens, Spaniens, der Tschechischen Republik, der Ukraine und der Republik Zypern
Wir sind heute in Kyjiw und in Butscha zusammengekommen, um der Opfer der Massengräueltaten in Butscha zu gedenken, die während Russlands vorübergehender Besetzung von Teilen der Region Kyjiw 2022 begangen wurden, und um unser unerschütterliches Bekenntnis zu bekräftigen, dafür zu sorgen, dass die Russische Föderation für alle in der Ukraine begangenen oder gegen die Ukraine gerichteten Völkerrechtsverletzungen, einschließlich der Aggression unter Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen, vollständig zur Rechenschaft gezogen wird.
Wir halten alle Opfer des Massakers in Butscha in ehrenvollem Gedenken, ebenso wie die Zivilistinnen und Zivilisten, die in anderen Städten, Dörfern und Gemeinden in der gesamten Ukraine Opfer von Massentötungen, Folter, sexueller Gewalt, gewaltsamen Deportationen und anderen schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechtsnormen wurden. Die nach dem Rückzug der russischen Streitkräfte gesammelten Beweise unterstreichen die zwingende Notwendigkeit, für eine vollständige und umfassende Rechenschaftspflicht zu sorgen.
Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, für Kriegsverbrechen und die anderen schwersten Verbrechen in Verbindung mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine die vollständige Rechenschaftspflicht sicherzustellen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die jüngsten Fortschritte innerhalb des Europarats mit Unterstützung der Europäischen Union bei der Einsetzung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine sowie der Einrichtung der Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine. Darüber hinaus bringen wir unsere Unterstützung für die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs bezüglich der Lage in der Ukraine zum Ausdruck und rufen zur uneingeschränkten Zusammenarbeit aller Vertragsstaaten auf.
Wir betonen, dass die Rechenschaftspflicht neben der Achtung des Völkerrechts ein unverzichtbares Element eines umfassenden, gerechten und dauerhaften Friedens ist.
In diesem fünften Jahr des russischen Angriffskriegs bekräftigen wir unsere anhaltende nachdrückliche und unerschütterliche Unterstützung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen, im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen sowie des Völkerrechts.
PM Auswärtiges Amt