Gemeinsame Erklärung zur Verurteilung von Gräueltaten und Verletzungen des humanitären Völkerrechts in Sudan

In dieser gemeinsamen Erklärung bringen wir unsere tiefe Besorgnis über Berichte zu systematischer Gewalt gegen Zivilistinnen und Zivilisten in Sudan nach der Einnahme Al-Faschirs durch die Schnellunterstützungskräfte (RSF) und über den eskalierenden Konflikt in Norddafur und Kordofan zum Ausdruck. Diese Erklärung wird von den Außenministerinnen und -ministern und hochrangigen Regierungsvertreterinnen und -vertretern Australiens, Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Estlands, Irlands, Islands, Kanadas, Luxemburgs, der Niederlande, Norwegens, Schwedens, der Slowakei, Sloweniens, Spaniens und des Vereinigten Königreichs gebilligt und von Finnland, Lettland, Österreich, Kroatien, Polen, Rumänien, der Schweiz, Tschechien und Zypern unterstützt.

Die Unterzeichner sind tief beunruhigt über die Berichte über systematische und fortgesetzte Gewalt gegen Zivilistinnen und Zivilisten während und nach der Einnahme Al-Faschirs durch die Schnellunterstützungskräfte (RSF) sowie über die Eskalation des Konflikts in ganz Norddafur und in der Region Kordofan.

Die gezielten Angriffe auf Zivilpersonen, ethnisch motivierte Massentötungen, konfliktbezogene sexuelle Gewalt, Aushungern als Mittel der Kriegsführung und die Behinderung des humanitären Zugangs sind abscheuliche Verletzungen des humanitären Völkerrechts.

Solche Handlungen stellen, wenn gesicherte Hinweise darauf vorliegen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Völkerrecht dar.

Wir verurteilen alle Gräueltaten auf das Schärfste und verlangen ein sofortiges Ende der Gewalt. Wir würdigen die wichtige Arbeit zur Dokumentation der Art der durch die RSF in Al-Faschir begangenen Rechtsverletzungen. Die Straflosigkeit muss beendet und die Rechenschaftspflicht geachtet werden. Schutz und Gerechtigkeit für das sudanesische Volk ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein dringendes moralisches Gebot.

Es ist nicht hinnehmbar, dass weiterhin Unterernährung und Hungersnot aufgrund von Zugangsbeschränkungen in weiten Teilen des Landes herrschen. Das Welternährungsprogramm, UNICEF und andere humanitäre Hilfsorganisationen müssen die notwendigen Genehmigungen erhalten, um ihre lebensrettende Arbeit zu leisten und die bedürftigen Bevölkerungsgruppen zu erreichen.

Alle Parteien müssen das humanitäre Völkerrecht einhalten, was die Verpflichtung umfasst, einen schnellen und ungehinderten Zugang zu Nahrung, medizinischer Versorgung und anderen lebenswichtigen Gütern zu gewährleisten. Auch muss Zivilpersonen sicheres Geleit gewährt werden. Wir rufen die Parteien auf, dies unverzüglich im Einklang mit VN-Sicherheitsresolution 2736 zu ermöglichen.

Wir rufen die Konfliktparteien ferner auf, einem Waffenstillstand und einer dreimonatigen humanitären Waffenruhe zuzustimmen, wie in der Quad-Erklärung dargestellt.

Wir sind über die Versuche besorgt, Sudan zu teilen, und bekräftigen unsere Unterstützung für die Souveränität, Einheit und territoriale Unversehrtheit des Landes und für das Recht seiner Bevölkerung, in Frieden, Würde und Gerechtigkeit ohne äußere Einmischung zu leben.

Wir rufen die Parteien auf, an den Verhandlungstisch zu kommen. Nur durch einen breiten und inklusiven politischen Prozess unter sudanesischer Führung können Sudans Herausforderungen gemeistert werden.

PM Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland

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