Gesetzentwurf zur Modernisierung des Wehrdienstes: Bundestag stärkt personellen Aufwuchs und Durchhaltefähigkeit der Bundeswehr

Der Meilenstein ist gesetzt: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags haben heute in der 2./ 3. Lesung das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) beschlossen.

Minister Pistorius: „Deutschland bekommt einen neuen, modernisierten Wehrdienst. Vorausgesetzt, dass nach dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmt. Seit Juli optimieren wir bereits die Ausbildung, integrieren zum Beispiel das Steuern von Drohnen, und wir bieten zudem einen sechswöchigen Erfahrungskurs in einer der vier Teilstreitkräfte Heer, Marine, Luftwaffe und Cyber. Wir setzen darauf, dass sich junge Frauen und Männer freiwillig für eine Ausbildung bei der Bundeswehr entscheiden. Sie sollen später sagen: Das hat sich gelohnt. Ich habe etwas dazugelernt.

Nach dem Wehrdienst werden sie Teil der Reserve. Damit stärken sie die aktive Truppe – und letztendlich auch die Abschreckungsfähigkeiten Deutschlands.

Für mich ist wichtig, dass wir mit dem neuen Gesetz auch die Wehrerfassung und Wehrüberwachung wieder einführen. Der Staat muss in einem Verteidigungsfall, den wir unbedingt verhindern wollen, wissen, wer einsatzbereit ist. Voraussetzung dafür ist die verpflichtende Musterung für Männer, die wir ab Mitte 2027 einführen werden.

Ja, es war ein intensiver, aber konstruktiver parlamentarischer Prozess vorausgegangen. Wir haben um die besten Entscheidungen gerungen – und dabei dennoch den Zeitplan eingehalten! So geht Demokratie. Dafür möchte ich den Parlamentariern ausdrücklich danken.

Und genauso gehört der Schülerprotest zur Debatte innerhalb einer Demokratie. Ich weiß aus meinen Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern, dass es innerhalb der jungen Generation viele Vorbehalte, aber auch Zustimmung gibt.

Allen muss klar sein: Äußere Sicherheit ist keine Selbstverständlichkeit. Wir brauchen Männer und Frauen, die bereit sind, sich für die Sicherheit unseres Landes einzusetzen. Nur dann können wir unsere Art zu leben schützen – mit all den Freiheiten, die unsere Gesellschaft bietet.“

Abgeleitet aus der Bedrohungslage und den NATO-Planungen zur Verteidigung des Bündnisses muss die Bundeswehr personell aufwachsen, die aktive Truppe und die Reserve. Das heute beschlossene Gesetz wird die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr stärken. Alle Neuen Wehrdienstleistenden sind Teil der aktiven Truppe bzw. nach dem Ende ihres Wehrdienstes Teil der Reserve.

Die persönliche Entscheidung für den Neuen Wehrdienst beruht dabei allein auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Es gibt derzeit keinen Automatismus oder ein Zufallsverfahren für Pflichtanteile. Wir werden mit einem attraktiven und sinnstiftenden Gesamtpaket überzeugen.

Dabei setzen wir auf eine hochmoderne Ausbildung auf Augenhöhe. Bereits in diesem Sommer haben wir unsere Strukturen angepasst und moderne Ausbildungsinhalte integriert. Der Dienst für unser Land wird interessant, sinnstiftend und attraktiv sein. Dazu gehört auch eine faire und anerkennende Besoldung. Bei einer Verpflichtungsdauer von sechs bis elf Monaten liegt das Anfangsgehalt für Freiwillig Wehrdienstleistende als besonderes staatsbürgerliches Engagement (FWDL) bei rund 2600 Euro brutto. Wer sich länger verpflichtet, erhält als Soldat auf Zeit/ Soldatin auf Zeit (SaZ) sogar noch etwas mehr. Daneben bieten wir aber auch viele nicht-monetäre Attraktivitätsfaktoren wie individuelle Fortbildungsmaßnahmen (beispielsweise Sprachkurse) oder den Umgang mit hochmodernen Technologien.

Die Einführung einer modernen Wehrerfassung und Wehrüberwachung ist ein für unsere Sicherheit besonders zentraler Bestandteil des Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Im Ernstfall müssen wir wissen, wer für die gesetzlich verankerte Wehrpflicht im Spannungs- oder Verteidigungsfall verfügbar ist, wo die Person wohnt und ob besondere Qualifikationen, z.B. durch eine vorherige Dienstzeit bestehen. Für die Wehrerfassung wird dies durch einen Online-Fragebogen an alle 18-Jährigen in Deutschland lebenden deutschen Staatsangehörigen erfolgen. Männer müssen, Frauen und Personen eines anderen Geschlechts können diesen ausfüllen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird mit dem Jahrgang 2008 begonnen. Für die Wehrüberwachung werden die Daten nach einer Wehrdienstzeit regelmäßig aktualisiert.

Wichtiger Teil der Wehrerfassung ist die „Musterung“. Eine Musterung ist eine Untersuchung zur Feststellung der Wehrdienstfähigkeit und Verwendungsmöglichkeit. Der ärztlichen Untersuchung voraus geht immer eine Befragung (Anamnesebogen) über Erkrankungen und Symptome und die medizinische Vorgeschichte, wie auch bei einem regulären Arzttermin üblich. Dabei werden auch allgemeine Aspekte der persönlichen und charakterlichen Eignung betrachtet. Es ist vorgesehen, dass die Musterung innerhalb eines Tages abgeschlossen sein wird und das Musterungsergebnis feststeht.

Es ist geplant, zunächst diejenigen ärztlich zu untersuchen, die ihre Bereitschaft für eine freiwillige Wehrdienstleistung bekundet haben und die nach Auswertung der Fragebögen dazu geeignet erscheinen. Im Rahmen freier Kapazitäten werden wir folgend die Musterungszahlen schrittweise erhöhen und weitere Teile des Jahrgangs 2008 (und dann 2009) mustern. Ab Mitte 2027 werden wir die erforderlichen Kapazitäten soweit aufgebaut haben, dass die flächendeckende Musterung erfolgen kann. Dafür sind deutschlandweit 24 Musterungszentren vorgesehen. Unser Ziel ist es, neue, moderne Strukturen aufzubauen. Die genauen Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Auskünfte zur regionalen Ausgestaltung können daher noch nicht getroffen werden.

Als Änderung im parlamentarischen Verfahren werden nun auch konkrete Aufwuchszahlen für den gesamten Personalstand der Bundeswehr bis 2035 gesetzlich festgehalten. Dies umfasst aktive Soldatinnen und Soldaten sowie nicht aktive Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr. Über die Entwicklung dieses Aufwuchses soll zukünftig halbjährig gegenüber dem Deutschen Bundestag berichtet werden. Sollte der festgeschriebene Aufwuchskorridor nicht eingehalten werden oder wenn es die verteidigungspolitische Lage erforderlich macht, kann der Deutsche Bundestag mit einem erneuten Gesetzgebungsverfahren weiterführende Maßnahmen für die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr beschließen.

Wichtig ist uns: Der Freiwillige Dienst in den Streitkräften steht gleichberechtigt neben den zivilen Diensten beispielsweise dem Bundesfreiwilligendienst oder dem freiwilligen sozialen Jahr. Hierzu wird es im Anschreiben zum Fragebogen und nach Abschluss der digitalen Beantwortung jeweils Hinweise auf das Angebot der Freiwilligen Dienste geben.

Das Gesetzgebungsverfahren zum Neuen Wehrdienst befindet sich auf der Zielgeraden. Nun wird der Gesetzesentwurf noch zur abschließenden Beratung am 19. Dezember 2025 im Deutschen Bundesrat auf der Tagesordnung stehen. Die Einbindung der Länder erfolgt vor der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Verkündung. Das Gesetz wird vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmvg.de.

 

PM Bundesministerium der Verteidigung

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://meinungsstark.eu/gesetzentwurf-zur-modernisierung-des-wehrdienstes-bundestag-staerkt-personellen-aufwuchs-und-durchhaltefaehigkeit-der-bundeswehr/

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.