Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) übt Kritik an der neuen Grundsicherung, die heute (am Donnerstag, den 5. März 2026) im Bundestag beschlossen worden ist. „Die neuerliche Reform wurde von einer monatelangen, beschämenden öffentlichen Debatte begleitet, mit Zerrbildern über den Sozialstaat und einer Herabwürdigung von auf Hilfe angewiesenen Menschen. Auf die beschämende Debatte folgt nun eine nicht minder beschämende Verschärfung auf Kosten der Ärmsten“, kritisiert Rebecca Liebig, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.
Mit der Gesetzesnovellierung werde ein Gesetz auf den Weg gebracht, „welches Menschen weiter in die Armut und prekäre Arbeitsverhältnisse treibt, und das nicht einmal mit nennenswerten Einsparungen im Bundeshaushalt“, mahnt Liebig. „Damit verabschieden wir uns in der Grundsicherung zunehmend von einem helfenden und Menschen befähigenden Staat, der unterschiedliche Lebensphasen und vielfältige Lebensrisiken berücksichtigt“, so Liebig. „Statt soziale Sicherheit zu geben, wird nun ein noch stärkerer Druck auf die Betroffenen ausgeübt als bisher und mit Leistungsentzug gedroht.“
ver.di fordert, insbesondere die Übernahme von Wohnkosten müsse in allen Lebenslagen gesichert werden, statt Menschen, die Hilfe bräuchten, in die Obdachlosigkeit zu treiben. Auch die Wiedereinführung des Vermittlungsvorranges sei ein absoluter Rückschritt in einem Arbeitsmarkt, auf dem vor allem Fachkräfte fehlen. Die Abkehr von einem vertrauensvollen und passgenauen Qualifizierungsprozess auf dem Weg in Arbeit und Ausbildung bezeichnet Liebig als „schweren Fehler“.