- Anfechtung der Betriebsratswahl durch heute eingereichten Beschlussantrag
- Gewerkschaft sieht grundsätzlichen gesetzlichen Konkretisierungsbedarf
- Benner: “Schwerwiegender Eindruck von Drohungen und damit der Wahlbeeinflussung”
Am heutigen Mittwoch hat die IG Metall einen Beschlussantrag zur Feststellung der Unwirksamkeit der Betriebsratswahl im März 2026 bei Tesla eingereicht. Die Basis hierfür ist § 19 Betriebsverfassungsgesetz.
Der von Drohungen geprägte Wahlkampf vonseiten des Unternehmens, die zahlreichen Einschüchterungsversuche und die ungleiche Behandlung der einzelnen Listen und Kandidierenden lässt aus Sicht der Gewerkschaft keinen anderen Rückschluss zu, als dies als unzulässige Wahlbeeinflussung zu betrachten. Aus diesen Gründen hat sich die IG Metall für eine Anfechtung der im März 2026 stattgefundenen Betriebsratswahl bei Tesla entschieden.
Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall: “Der Eindruck, dass die Wahl bei Tesla durch Drohungen beeinflusst wurde, ist zu schwerwiegend, als dies nicht gerichtlich zu klären. Die Kolleginnen und Kollegen im Werk, ebenso wie die Kandidierenden für den Betriebsrat, haben faire Wahlen verdient, ohne das Gefühl, für ihre Entscheidungen möglicherweise im Anschluss bestraft zu werden. Das muss im deutschen Rechtsstaat nicht nur möglich, sondern selbstverständlich sein – und war bei den vergangenen Betriebsratswahlen bei Tesla aus unserer Sicht nicht der Fall. Für diese so wichtigen demokratische Wahlen in diesem Land müssen demokratische Prinzipien gelten.”
Die Liste an Gründen ist lang. Über Monate hinweg wurde den Beschäftigten bei Tesla vermittelt, eine Entscheidung für die IG Metall sei eine Entscheidung gegen Tesla und hätte Konsequenzen für die Zukunft des Werks und ihrer Arbeitsplätze. Das Betriebsverfassungsgesetz verbietet jedoch die Behinderung von Wahlen, insbesondere durch das Androhen von Nachteilen. Gegen diese – und weitere – Regeln hat Tesla aus Sicht der IG Metall verstoßen.
Einige Beispiele: Leuchtwerbung an der Fassade des Tesla-Werks wurde nur der arbeitgebernahen Liste gestattet, dieselbe Aktion der IG Metall-Liste wurde dagegen sofort unterbunden.
Vorgesetzte verteilten Anstecker mit der Aufschrift „Giga Ja Gewerkschaft Nein“ und trafen dahingehende Aussagen, dass es mit der IG Metall weniger Geld gäbe oder unmissverständliche Aufforderungen an die Belegschaft, beispielsweise: „Ich kann Euch nur raten, nicht die rote Liste zu wählen.“
Besonders hervorzuheben ist, dass dieses Verhalten maßgeblich bei Vorgesetzten und Werksleiter beobachtet wurde. Ihnen kommt genau wie dem CEO von Tesla, Elon Musk eine besondere Stellung im Unternehmen zu, die diese dazu genutzt haben, die Wahl in unzulässiger Weise zu beeinflussen.
Jan Otto, IG Metall-Bezirksleiter Berlin-Brandenburg-Sachsen: „Eine solche Attacke auf die demokratische Mitbestimmung wie bei Tesla habe ich als Gewerkschafter nie zuvor erlebt. All ihre Macht haben Elon Musk und die deutsche Tesla-Geschäftsführung eingesetzt, um diese Betriebsratswahl in ihrem Sinne zu steuern. Mit derart massiven Eingriffen in die Mitbestimmung darf ein Konzern in Deutschland nicht durchkommen. Dagegen setzen wir uns mit allen Mitteln zu Wehr – wenn es sein muss auch mit rechtlichen Mitteln.
Klar ist aber auch: Juristische Auseinandersetzungen sind nicht unsere Priorität. Auch bei Tesla konzentrieren wir uns mit aller Kraft darauf, gemeinsam mit unseren Mitgliedern bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Da gibt es in der Gigafactory in Grünheide viel zu tun.“
Eine erfolgreiche Anfechtung der Wahl würde dazu führen, dass der bestehende Betriebsrat mit Rechtskraft des Anfechtungsbeschlusses aufgelöst wird und eine Neuwahl stattfinden muss.
Die aktuelle Rechtslage ist aus Gewerkschaftssicht nicht ausreichend, um demokratische Wahlen in Betrieben zu sichern. Seit Jahren fordert der DGB daher in einem Entwurf für ein modernes Betriebsverfassungsgesetz unter anderem eine strikte Neutralitätspflicht für Arbeitgeber im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen. Die Gewerkschaftsseite sieht die Notwendigkeit einer Klarstellung dahingehend, dass Arbeitgeber zur Neutralität verpflichtet werden und sich weder für die Wahl bestimmter Kandidierender oder Listen aussprechen noch diese durch Zuwendungen oder erweiterte Handlungsmöglichkeiten begünstigen dürfen.
Aus gutem Grund, wie das Beispiel Tesla zeigt.
PM IG Metall