Kommentar zum Urteil im Fall des getöteten Polizisten Simon Bohr aus Völklingen

Drei Schüsse auf einen Polizisten! Verurteilt nur wegen Raub, nicht einmal wegen Totschlag.  Aber bei drei Schüssen ist es auch keine Notwehr mehr. Und dann wird der Mann auch noch für „Schuldunfähig“ erklärt. Mit einem guten Psychiater ist er in zwei drei Jahren wieder draußen, raus aus der Anstalt, die sowieso nichts mit einem Gefängnis gemein hat.

Wie wäre die Strafe eigentlich gewesen, wenn der Täter ein Ausländer, ein Asylant, gewesen wäre. Dann wäre er höchstwahrscheinlich zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Joachim Abel

 

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