Kommentar: Zur Entlastung der Krankenkassenbeitragszahler

Seien wir ehrlich, es ist nur eine Umverteilung, den gespart wird nicht ein Cent. Die Bundesregierung beschließt die Krankenkassen um jährlich zwei Milliarden Euro zu entlasten und sieht hierbei vor allem eine Kostenbremse bei den Krankenhäusern vor. Aber was sollen die Krankenhäuser dann tun?

Sollen sie Beschäftigte entlassen, Angebote einschränken, Patienten über, sagen wir 80 Jahre, nicht mehr operieren? Das allen können und werden sie nicht tun. Denn die Probleme der Krankenhäuser sind in der Demografie der Bevölkerung begründet. Die Menschen werden immer älter und werden so einfach auch öfter in die Klinik müssen. Also am Angebot, dass ja nachgefragt wird, sparen, geht nicht. Billiger operieren, wie soll das gehen. Und Patienten über 80 Jahren, wie es einige CDU und CSU Abgeordnete sowie die AfD fordert, Behandlungen zu verweigern und sie gleich an die Palliativstation zu überweisen,  ist gesellschaftlich wohl auch nicht möglich, auch wenn es für jüngere Abgeordnete reizvoll ist. Bis man selber alt ist, kann man Gesetze ja wieder ändern.

Nein, erst einmal bleiben die Kosten der Krankenhäuser unverändert und die Träger der Einrichtungen, oft auch Landkreise und Städte, werden die Kosten übernehmen müssen. Die Pressemitteilungen der Träger mit den erwarteten Mehrkosten kommen schon in unsere Redaktion. Dann werden, wie angekündigt, die z. B. Kreisumlagen steigen, es wird beim ÖPNV gespart, bei der Sozialbetreuung, bei Schulen usw. Letztendlich sparen wir bei den Krankenkassenbeiträgen und zahlen bei den anderen Ausgaben dies wieder drauf. Die Bundesgesundheitsministerin Nin Warken sonnt sich im Scheinwerferlicht und die Bürgermeister und Landräte bekommen das Gewitter der Bürger zu spüren.

Geändert werden muss das System der Krankenkassen:

  1. Auf jeden Mitarbeiter im Gesundheitssektor kommt ein Mitarbeiter in der Verwaltung (Krankenkassen, medizinischer Dienst, Abrechnungsstellen, Regierungspräsidien, Landesverwaltungen und auch Bundesverwaltungen). Hier können also locker 20 % der Gesundheitskosten durch einen Bürokratieabbau eingespart werden.
  2. Ein gerechtere Verteilung der Kosten: Der Gesetzgeber hat viele, sicherlich gute Aufgaben für den Gesundheitssektor beschlossen, zieht aber zur Finanzierung nur die Gesetzlichen Krankenkassen heran, obwohl die Privatversicherten genauso profitieren.
  3. Auch Einkommen aus Vermögen sollten Krankenkassenbeitragspflichtig werden. Zinsen, Dividenden, Mieten usw. werden nicht zu Berechnung des Krankenkassenbeitrags herangezogen.

Aber soweit wird es nicht kommen. Bluten muss in Deutschland immer der „kleine Mann“ und der Mittelstand. Die Wohlhabenden zahlen weder gerechte Steuern noch gerechte anteilige Beiträge zur Krankenversorgung. Die Verteilung von unten nach oben geht weiter.

Joachim Abel

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