Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ohne Verschlechterungen bei den Vorgaben zur Personalausstattung verabschiedet hat.
„Es ist gut, dass die Regelung zu den Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium bei der Zuweisung von Leistungsgruppen erhalten bleibt und die Kampagne einiger Länder und der Krankenhausgesellschaften gegen diese Regelung letztendlich nicht zum Erfolg geführt hat. Auch die Klarstellung, dass das Pflegebudget nicht für pflegefremde Tätigkeiten zweckentfremdet werden darf, ist wichtig“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Pflegepersonaluntergrenzen sind das absolute Minimum. Werden sie nicht eingehalten, sind die Patientensicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten akut gefährdet. Es wäre unverantwortlich gewesen, dieses Qualitätskriterium wieder abzuschaffen.“
Mit Blick auf die Protokollerklärung der Bundesregierung appelliert ver.di an diese und die Bundestagsfraktionen, diesen Kurs auch weiterhin beizubehalten und nicht durch Änderungen in anderen Gesetzen aufzuweichen.
Bühler: „Grundsätzlich gilt: Es liegt in der Verantwortung der Krankenhäuser, dafür zu sorgen, dass das absolute Mindestmaß an Personalausstattung zu jeder Zeit in den Stationen vorhanden ist. Es kann nicht sein, dass manche Krankenhausträger billigend in Kauf nehmen, dass eine gefährliche Unterbesetzung wieder zum Normalzustand wird und dann auch noch von der Politik fordern, bitte beide Augen zuzudrücken.“