Meta-Sammelklage wegen Facebook-Datenleck: Vergleichsverhandlungen möglich – Verbraucherzentrale nach Gerichtsverhandlung: Betroffene sollten sich schnell ins Klageregister eintragen

Am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg wurde heute die Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Meta verhandelt. Ziel der Klage ist, dass Betroffene des Facebook-Datenlecks leichter eine Entschädigung erhalten können – und zwar bis zu 600 Euro. Das Gericht ließ erkennen, dass es sich für die Klage für örtlich zuständig hält und hat auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Verbraucherzentrale und Meta auch einen Vergleich schließen können.

Sebastian Reiling, Referent Team Sammelklagen im Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentiert:

„Das Gericht hat insbesondere Meta auf mögliche Vergleichsverhandlungen hingewiesen. Das ist eine gute Nachricht für Betroffene des Facebook-Datenlecks. Zugleich ließ das Gericht erkennen, dass es dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen stellen möchte.

Die Verbraucherzentrale steht Vergleichsverhandlungen grundsätzlich offen gegenüber, wenn dies einen Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher bietet. In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob ein Vergleich zu Stande kommt, oder ob es zum Europäischen Gerichtshof geht.

Betroffene können sich der Sammelklage weiterhin anschließen. Das ist kostenlos, Verbraucher:innen sollten sich aber beeilen. Um ganz sicher zu sein, sollten sich Betroffene schnell anmelden, da unklar ist, wann die Anmeldemöglichkeit enden wird. Ein Online-Klage-Check der Verbraucherzentrale auf sammelklagen.de hilft Verbraucher:innen zu prüfen, ob sie betroffen sind.“

Hintergrund

Millionen Facebook-Nutzer:innen haben wegen eines Datenlecks die Kontrolle über persönliche Daten verloren. Namen, Telefonnummern und teils auch Mailadressen, Wohnorte sowie Angaben zum Beziehungsstatus wurden im Jahr 2021 öffentlich. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Facebook-Fall kann schon der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten ausreichen, um Schadensersatz zu erhalten.

Die Verbraucherzentrale hat daraufhin eine Sammelklage gegen Meta gestartet (Aktenzeichen 11 VKI 1/24). Ziel ist, dass Betroffene des Datenlecks einfacher Schadenersatz geltend machen können. Bereits mehr als 27.000 Menschen haben sich der Sammelklage angeschlossen. Dadurch können ihre Ansprüche bis zu einer finalen Entscheidung nicht verjähren.

Vor dem Prozessauftakt hatte das Hanseatische Oberlandesgericht die Frage aufgeworfen, ob es für die Sammelklage zuständig ist. Zwar haben mittlerweile mehrere Gerichte in Einzelverfahren Betroffenen des Facebook-Datenlecks Schadenersatz zugesprochen. Für Sammelklagen gegen Unternehmen mit Sitz im Ausland fehlen aber bislang Urteile zur gerichtlichen Zuständigkeit in Deutschland. Falls es keinen Vergleich gibt, würde das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg den Europäischen Gerichtshof dazu befragen.

Unsicher, ob Sie sich der Sammelklage anschließen?

Der Online-Klage-Check der Verbraucherzentrale auf sammelklagen.de/facebook hilft.

PM Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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