„Amtsgerichte sind für viele Bürgerinnen und Bürger die erste und wichtigste Anlaufstelle in der Justiz. Hier können sie ihr Recht unkompliziert und ohne lange Wege durchsetzen. Damit erfüllen die Amtsgerichte ein Kernversprechen unseres Rechtsstaats.
Mit dem heutigen Gesetz stärken wir die wohnortnahen Amtsgerichte spürbar. Der seit 30 Jahren unveränderte Zuständigkeitsstreitwert bei Amtsgerichten wird von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben. Bei bestimmten Nachbarschaftsstreitigkeiten werden künftig stets die Amtsgerichte entscheiden. Damit ersparen wir den Menschen weite Wege ins Gericht und stärken den einfachen Zugang zum Recht.“
PM CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag