Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr, das sogenannte Artikelgesetz Militärische Sicherheit, beschlossen. Der neu geschaffene Rechtsrahmen stärkt den Militärischen Abschirmdienst, den personellen Aufwuchs der Truppe und den Schutz unserer militärischen Aktivitäten und Liegenschaften.
Neufassung Gesetz über den militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz)
Mit dem neuen MAD-Gesetz reagieren wir auf die veränderte Sicherheitslage und passen den gesetzlichen Rahmen für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) an die veränderten sicherheitspolitischen Realitäten an. Die beschlossenen Änderungen erlauben es dem MAD, seine Tätigkeiten in Zukunft auch im Ausland ganz im Sinne der Landes- und Bündnisverteidigung auszurichten. Künftig wird der MAD auch überall dort tätig, wo die Bundeswehr im Ausland im Einsatz ist. Damit stellen wir insbesondere den Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten der „Brigade Litauen“ sowie ihrer Familien sicher und gewährleisten so die Einsatzbereitschaft dieses wichtigen Verbandes.
Mit der Neufassung des MAD-Gesetzes stärken wir zudem die Cyberverteidigung. Der MAD kann zukünftig bei Cyber-Angriffen fremder Mächte eigenständig Maßnahmen ergreifen und Angriffe auf die IT-Systeme der Bundeswehr effektiver abwehren.
Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr
Mit dem beschlossenen Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr wird die bisherige Soldateneinstellungsüberprüfung abgelöst und durch eine effektivere und schnellere Verfassungstreueprüfung ersetzt. Dieses optimierte Überprüfungsverfahren konzentriert sich auf bewährte Prüfmerkmale. Dazu gehört eine Abfrage bei den Nachrichtendiensten (NADIS-Abfrage), beim Bundeszentralregister sowie ein gründlicher Blick in öffentliche Quellen – insbesondere Social Media. Damit erzielen wir eine deutliche Beschleunigung bei der Einstellung neuer Soldatinnen und Soldaten, ganz im Sinne des angestrebten personellen Aufwuchses der Bundeswehr. Dabei unterstreichen wir, dass weiterhin eine gründliche und intensive Überprüfung stattfindet. Personen, die nicht auf dem Boden unserer Freiheitlich Demokratischen Grundordnung stehen, werden wir den Weg in die Streitkräfte konsequent verwehren.
Stärkung der Befugnisse der Feldjägertruppe und anderer berechtigter Personen
Die Sicherheit wird im militärischen Alltag insbesondere durch Feldjäger und andere berechtigte Personen überwacht und geschützt. Auch hier passen wir die erforderlichen Befugnisse an die aktuelle Sicherheitslage an. In Zukunft wird es Feldjägern und anderen berechtigten Personen ermöglicht, verdächtige Personen auch außerhalb militärischer Bereiche zu kontrollieren und bei Bedarf festzuhalten, bis die Polizei eintrifft. Zusätzlich erhalten sie auch weitergehende Durchsuchungs- und Beschlagnahmeregeln. Dadurch wird z.B. bei illegalen Drohnenüberflügen die Identifizierung und Verfolgung potentieller Bediener erleichtert und rechtssicher möglich sein.
Im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens wurde darüber hinaus eine Änderung des § 20a des Soldatengesetzes beschlossen. Aktuell gilt für die Genehmigungspflicht für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für eine fremde Macht eine Frist von zehn Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Diese Zeitbegrenzung wird aufgehoben, so dass nunmehr eine unbegrenzte Genehmigungspflicht gilt. So verhindern wir, dass verteidigungspolitische und militärisch relevante Informationen, die im Dienst bei der Bundeswehr erlangt wurden, an fremde Mächte abfließen.
Das Artikelgesetz Militärische Sicherheit liefert ein starkes rechtliches Fundament für eine verteidigungsbereite Bundeswehr. Vorbehaltlich der noch ausstehenden abschließenden zweiten Befassung des Bundesrats werden die Änderungen des Artikelgesetzes Militärische Sicherheit zeitnah im kommenden Jahr in Kraft treten.
PM Bundesministerium der Verteidigung