- Verbraucherzentrale Bundesverband meldet als Trusted Flagger Verstöße gegen Verbraucherrechte, etwa unsichere Produkte oder Werbung für Fakeshops
- Online-Plattformen reagieren teilweise nur unzureichend – und verstoßen damit gegen den DSA
- Die nationale Koordinierungsstelle (Digital Services Coordinator) und die Europäische Kommission müssen Plattformen in die Verantwortung nehmen
Als Trusted Flagger (vertrauenswürdiger Hinweisgeber) hat der Verbraucherzentrale Bundesverband im vergangenen Jahr mutmaßlich illegale Inhalte auf verschiedenen Online-Plattformen gemeldet. Plattformen sind verpflichtet, die Meldungen von Trusted Flaggern schnell und bevorzugt zu prüfen. Sie müssen entscheiden, ob die Inhalte illegal sind und den Trusted Flaggern eine Rückmeldung geben. Der erste Jahresbericht zeigt: Einige Plattformen haben keine, ungenügende oder zu späte Rückmeldungen gegeben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands verstoßen die Plattformen damit gegen Vorgaben des Digital Services Acts (DSA).
„Der Trusted Flagger ist ein wichtiges Instrument. Wir können den digitalen Plattformen Hinweise geben, wenn Inhalte aus unserer Sicht gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen. Das können Probleme im Bereich Produktsicherheit sein, aber auch Betrug und Verbrauchertäuschung“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. „Unsere Erfahrung aus den vergangenen Monaten zeigt allerdings: Oft kommen die Plattformen ihren Pflichten nur ungenügend nach. Sie reagieren teilweise langsam oder gar nicht, wenn wir illegale Inhalte melden. Es darf nicht sein, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband als Trusted Flagger Werbung für Fake Shops oder unsichere Produkte bei den Plattformen meldet und dann keine oder eine sehr späte Rückmeldung bekommt. Es muss ganz klare Standards für die Zusammenarbeit zwischen Plattformen und Trusted Flaggern geben, die auch eingehalten werden. Dafür müssen die Europäische Kommission und die nationale Koordinierungsstelle sorgen.“
Fakeshops, irreführende Gesundheitswerbung, unsichere Produkte
Im Zeitraum von Juni 2025 bis Ende Dezember 2025 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband auf 13 verschiedenen Plattformen Inhalte gemeldet. Dazu gehört zum Beispiel Werbung für einen Unterwäsche-Fakeshop auf Facebook. Oder irreführende Werbung mit falschen Gesundheitsversprechen: Auf Instagram warb etwa ein Post dafür, dass „alle Krankheiten über den Darm geheilt werden können“. Auf Facebook wurde ein Post gemeldet, in dem für Abnehmpflaster geworben wurde, die „hartnäckiges Bauchfett reduzieren – in nur 3 Wochen“, ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Bei Google wurde Werbung für ein unsicheres Produkt gemeldet: ein beheizbarer Hoodie von mangelhafter Qualität, der Verbrennungen verursachen kann. Bei Aliexpress wurde eine Murmelbahn für Kleinkinder gemeldet, zu der eine offizielle Produktsicherheitswarnung der EU vorlag, weil Kleinkinder Teile verschlucken können. Ungefähr die Hälfte der gemeldeten Inhalte wurde daraufhin von den Plattformen gelöscht.
„Trusted Flagger können mit ihren Meldungen dazu beitragen, dass Plattformen illegale Inhalte entfernen. Dabei löschen Trusted Flagger nicht selbst, sondern melden die Inhalte an die Plattformen. Diese müssen dann die Inhalte prüfen und entscheiden, ob sie die Inhalte löschen. Das sollte auch im Interesse der Plattformen sein“, so Pop. „Trusted Flagger sind ein Baustein zur Regulierung der Plattformen, um die Flut illegaler Inhalte einzudämmen. Grundsätzlich fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband: Plattformen müssen sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher gar nicht erst auf unsichere Produkte, irreführende Werbung oder Betrugsversuche stoßen.“
Hintergrund
Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist seit Juni 2025 Trusted Flagger, also ein vertrauenswürdiger Hinweisgeber nach dem Digital Services Act (DSA), zertifiziert durch den deutschen Digital Services Coordinator, die Bundesnetzagentur. In dieser Funktion kann der Verbraucherzentrale Bundesverband Online-Plattformen wie Google, Instagram oder Amazon-Marketplace auf mutmaßlich illegale Inhalte und mögliche Verstöße gegen das Verbraucherrecht hinweisen. Dazu gehören etwa betrügerische Angebote, irreführende Informationen oder unsichere Produkte. Die Plattformen müssen diesen Meldungen schnell nachgehen, die Hinweise prüfen und dann gegebenenfalls Inhalte löschen.
PM Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.