- UN-Hochseeschutzabkommen tritt am 17. Januar 2026 in Kraft und ist historische Chance für Klima- und Biodiversitätsschutz der Meere – Deutschland versäumt bisher die Ratifizierung
- Erste Lesung im Bundestag ist wichtiger Schritt für nationalen Ratifizierungsprozess und gesetzliche Umsetzung
- DUH fordert rasche und ambitionierte Umsetzung und angemessene Beteiligung an Finanzierung des Abkommens
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Bundesregierung auf, das UN-Hochseeschutzabkommen schnellstmöglich zu ratifizieren. Das Abkommen, das am 17. Januar 2026 in Kraft tritt, markiert einen historischen Durchbruch im internationalen Meeresschutz. Deutschland gehört bislang nicht zu den Staaten, die den Vertrag ratifiziert haben. Dies ist jedoch notwendig, um an der ersten globalen Hochseeschutzkonferenz teilnehmen und vollständig an der Gestaltung der Rahmenbedingungen mitwirken zu können. Zur heutigen ersten Lesung der Gesetzesentwürfe zur Ratifizierung und Umsetzung im Bundestag fordert die DUH eine schnellstmögliche Umsetzung und angemessene Finanzierungsbeteiligung.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer bei der DUH: „Das UN-Hochseeschutzabkommen ist ein historischer Meilenstein für die internationale Umweltpolitik und den Meeresschutz. Endlich erhalten wir ein Instrument, um das größte Ökosystem der Welt nachhaltig zu schützen. Deutschland hat bei den jahrzehntelangen Verhandlungen eine Schlüsselrolle gespielt, hat aber bisher versäumt, das Abkommen bis zum Inkrafttreten zu ratifizieren. Während 81 andere Staaten bereits die Ratifizierung abgeschlossen haben, muss Deutschland nun schnell nachziehen, um auf der ersten Hochseekonferenz mitreden zu können. Außerdem fordern wir eine angemessene finanzielle Beteiligung Deutschlands an der Umsetzung des Abkommens, um die globalen Schutzmaßnahmen effektiv zu unterstützen.”
Das UN-Hochseeschutzabkommen enthält vier Schlüsselelemente: die Möglichkeit zur Einrichtung von Meeresschutzgebieten in der Hochsee, verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen, Regeln zur gerechten Teilung von Erlösen aus marinen genetischen Ressourcen und den Aufbau von Kapazitäten sowie einen Technologietransfer für Entwicklungsländer. Das Abkommen gilt ab dem 17. Januar 2026, aber es müssen noch viele Fragen beantwortet und Institutionen eingerichtet werden, damit die Umsetzung gelingt.
Lioba Schwarzer, Teamleiterin Meeresschutz bei der DUH: „Das Inkrafttreten des UN-Hochseeschutzabkommens ist ein Anlass zum Feiern, aber die eigentliche Arbeit beginnt jetzt. Es kursieren bereits verschiedene Vorschläge für die Einrichtung von Hochsee-Meeresschutzgebieten, die nun zügig vorangetrieben werden müssen. Damit diese Schutzgebiete tatsächlich wirksam sind, braucht es Managementpläne sowie Strukturen für Monitoring, Kontrolle und Überwachung. Ab dem 17. Januar 2026 sind Umweltverträglichkeitsprüfungen für geplante Aktivitäten in der Hochsee verpflichtend. Eine breite Anwendung dieser Pflicht ist entscheidend, allerdings sind bereits Versuche zu beobachten, Schlupflöcher für bestimmte Aktivitäten zu schaffen.”
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)