ver.di sieht historische Chance für faire Arbeitsbedingungen in der Weiterbildung

Die Verhandlungen über einen Branchentarifvertrag für die öffentlich finanzierte berufliche Weiterbildung (nach Sozialgesetzbuch II/III) gehen in die entscheidende Phase. „Es gibt die historische Chance, flächendeckend faire Arbeitsbedingungen in der Weiterbildung festzuschreiben“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler mit Blick auf die am Mittwoch stattfindenden Verhandlungen mit der tariflichen Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes (ZG BBB e. V.).

„Das Bundestariftreuegesetz schafft eine verbindliche Grundlage dafür, dass der Wettbewerb in der Weiterbildung nicht länger vor allem über niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen ausgetragen wird. Die Arbeitgeber stehen in der Verantwortung, diese Chance zu nutzen und gemeinsam mit ver.di für eine spürbare Aufwertung des Berufsfelds zu sorgen“, so die Gewerkschafterin. Die Branche stehe vor großen Aufgaben, um Beschäftigte in der Industrie und in den Dienstleistungsbereichen für die Transformation fit zu machen. „Das gelingt nur mit genug qualifiziertem Personal, deshalb muss der Branchentarifvertrag eine spürbare Aufwertung bringen.“

Seit April 2025 verhandelt ver.di mit der Zweckgemeinschaft über einen Tarifvertrag für die rund 45.000 Beschäftigten bei Weiterbildungsträgern, die im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter tätig sind. Bisher liegt die Entlohnung etwa 30 Prozent unter dem Niveau des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) und der Mindestlohn gilt ausschließlich für das pädagogische Personal. „Wir wollen einen Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten in der Branche gilt. Und das Lohnniveau muss deutlich angehoben werden. Nur dann ist das Arbeitsfeld attraktiv und die hohe Fluktuation kann gestoppt werden“, sagte Bühler. „Die Politik hat geliefert, jetzt sind wir Tarifvertragsparteien gefragt. Es braucht sichere Arbeitsplätze, eine angemessene Bezahlung und gute Bedingungen.“

Bislang habe sich der Zweckverband unter anderem bei der Bezahlung, der Anerkennung von Berufserfahrung und der Befristungspraxis noch nicht ausreichend bewegt. Zudem wollten die Arbeitgeber wesentliche Regelungen zur Arbeitsgestaltung sowie die Jahressonderzahlung nicht im Tarifvertrag festschreiben, sondern deren Aushandlung in die Betriebe verlagern. „Betriebliche Regelungen sind nicht die Lösung, die zentralen Themen müssen tarifvertraglich festgeschrieben werden. Das ist eine Voraussetzung dafür, den ruinösen Preiswettbewerb zu unterbinden“, betonte Bühler. „Wir setzen bei den Verhandlungen auf die Einsicht der Arbeitgeber: Sie können qualifizierte und engagierte Arbeitskräfte nur gewinnen und halten, wenn die Weiterbildung ihren Ruf als Branche mit prekären Arbeitsbedingungen endlich abstreift.“

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