Veterinäramtskontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben: Politische Anfragen in den Bundesländern enthüllen hohe Missstandsquote und geringe Kontrolldichte

Verheerendes Ergebnis: Um Licht in die weitgehend intransparenten Kontrollpraktiken der Veterinärämter zu bringen, hat PETA die Oppositionsfraktionen in den Landtagen mehrerer Bundesländer gebeten, Kleine Anfragen zu Tierhaltungskontrollen zu stellen. Der Katalog enthielt Fragen zur Häufigkeit der Kontrollen, zu den dokumentierten Verstößen und daraufhin eingeleiteten Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren. Ausgewertet wurde der Zeitraum 2020 bis 2024.

Antworten gingen bisher aus Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ein; Niedersachsen und Baden-Württemberg hatten bereits Mitte 2025 Informationen veröffentlicht. Die vorliegenden Daten aus den Bundesländern zeigen: Ein Großteil der tierhaltenden Betriebe wird nicht jährlich kontrolliert – oft sogar deutlich seltener. Dort, wo kontrolliert wurde, sind in jedem fünften Betrieb Tierschutzverstöße dokumentiert worden. Besonders gravierend sind die Missstände in Schweine-, Rinder- und Kälberhaltungen. PETA fordert von den Landwirtschaftsministerien der Länder regelmäßige, lückenlose Kontrollen, verschärfte Sanktionen bei Verstößen und einen klaren Kurswechsel hin zu einer tierfreien ökologischen Landwirtschaft.

„Die Antworten der Regierungsverantwortlichen zeigen, dass Verstöße in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zum Alltag gehören“, so Julia Weibel, Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA. „Unversorgte Verletzungen, Vernachlässigung, mangelhafte Haltungseinrichtungen, Versorgung und Hygiene: Die hohe Missstandsquote in den wenigen kontrollierten Betrieben macht deutlich, dass jeder Betrieb mindestens einmal im Jahr kontrolliert werden muss. Sonst bleiben unzählige Probleme unentdeckt – und Tiere leiden weiter millionenfach hinter verschlossenen Türen. Wer dafür nicht weiter verantwortlich sein will, lebt vegan.“

Zahlreiche Verstöße in nur wenigen kontrollierten Tierhaltungen

In Niedersachsen wurden 2024 in rund 49 Prozent der kontrollierten Kälber- und Schweinehaltungen und 51 Prozent der überprüften Rinderbetriebe Verstöße festgestellt. Dabei wurde nur jeder neunte Betrieb kontrolliert. Am häufigsten beanstandeten die Behörden die unzureichende Versorgung kranker oder verletzter Tiere; außerdem gab es Mängel bei der Unterbringung der Tiere und bei der Versorgung mit Nahrung und Wasser. In Baden-Württemberg blieben zwischen 60 und 80 Prozent der tierhaltenden Betriebe unkontrolliert. Gefiederte Tiere wie Hühner, Enten oder Puten werden im Rahmen von „Schlachttieruntersuchungen“ regelmäßig kontrolliert und dabei auch der Tierschutz überprüft und erfasst. In Schleswig-Holstein wurden bei jeder fünften Kontrolle Verstöße festgestellt, die Behörden kontrollierten jedoch auch hier nur etwa 20 Prozent der Betriebe. 2024 wurden in Mecklenburg-Vorpommern bei 22 Prozent der Kontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungen Verstöße festgestellt, überprüft wurden jedoch nur 13 Prozent der Betriebe. Auch hier dokumentierten die Behörden die fehlende Behandlung kranker Tiere, Mängel bei der Versorgung, Unterbringung und Hygiene und sogar die „Zufügung von Schmerzen, Leiden, Schäden“. Selbst in Bundesländern mit einer verhältnismäßig geringen Anzahl an tierhaltenden Betrieben wie Berlin wurden bei rund der Hälfte der Kontrollen Verstöße festgestellt, in der Freien und Hansestadt Hamburg waren es rund 20 Prozent.

Kontrolliert werden vornehmlich auffällig gewordene Betriebe

Rechtsgrundlage für die Überprüfungen ist die EU-Kontrollverordnung (EU) 2017/625, ergänzt durch weitere europäische Vorgaben und deutsche Verordnungen und Gesetze. Konkrete, verbindliche Mindestkontrollfrequenzen existieren jedoch kaum – einzig für Betriebe mit Rinder-, Schaf- oder Ziegenhaltung ist eine jährliche Quote von mindestens drei Prozent der Betriebe vorgeschrieben.

In den einzelnen Bundesländern legen die zuständigen Veterinärämter fest, welche Betriebe kontrolliert werden. Die Kontrollen würden „regelmäßig“, „anlassbezogen“ und „risikobasiert“ erfolgen, heißt es in den Antworten auf die Kleinen Anfragen. Es werden grundsätzlich also vorrangig auffällig gewordene Betriebe überprüft, die von Ämtern, Privatpersonen oder Tierschutzvereinen wie PETA gemeldet wurden. Rein juristisch betrachtet sind die Veterinärämter auch nicht zu mehr verpflichtet. Da die Mehrheit der Tierhaltungen allerdings nicht kontrolliert wird, ist davon auszugehen, dass ähnliche Missstände in nicht überprüften Betrieben unentdeckt und ungeahndet bleiben.

In Schweine- und Rinderbetrieben werden mehr Verstöße festgestellt als in Hühnerhaltungen – letztere werden jedoch im Schnitt seltener überprüft, weil es sehr viele davon gibt. Besonders in der Rinder- und Kälberhaltung werden in den Bundesländern viele Missstände dokumentiert. Und selbst in den streng reglementierten Schweinebetrieben treten immer wieder gravierende Verstöße auf. Das zeigt deutlich: Die landwirtschaftliche Tierhaltung führt zu großem Leid und vermeidbaren Belastungen für die Tiere. Laut Plenarprotokoll 21/61 vom 4. März 2026 sieht die Bundesregierung jedoch keinerlei Handlungsbedarf, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in der Landwirtschaft etwa mit einer Dunkelfeldstudie zu überblicken. [1]

PETA präsentiert Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft

Die tierhaltende Landwirtschaft tötet jedes Jahr allein in Deutschland rund 750 Millionen fühlende Lebewesen und gehört zu den ressourcenintensivsten und umweltschädlichsten Wirtschaftszweigen unserer Zeit. [2] Es braucht dringend eine Agrarwende hin zur tierfreien Landwirtschaft, um das Leben künftiger Generationen zu sichern. PETA hat aus diesem Grund Ende Mai 2025 einen Strategieplan für den Ausstieg aus der Tierwirtschaft veröffentlicht und fordert die Politik damit zum Handeln auf. Die Tierrechtsorganisation zeigt anhand konkreter Schritte, wie der Umstieg auf veganen Ökolandbau gelingen kann – um die Zukunft von Tieren und Menschen zu sichern sowie Klimaextremen zu begegnen. Zudem präsentiert der Plan eine Strategie für den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

[1] Deutscher Bundestag (2026): Plenarprotokoll 21/61: Stenografischer Bericht der 61. Sitzung vom 4. März 2026. Berlin. Online abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21061.pdf#P.7412. (25.03.2026).
[2] Shepon et al. (2018): The opportunity cost of animal based diets exceeds all food losses. Online abrufbar unter: https://www.pnas.org/doi/10.1073/pnas.1713820115. (25.03.2026).

Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Stallkontrollen
PETA.de/Neuigkeiten/Veterinärämter-2025
Tierquälerei.de
PETA.de/Aktiv/Tierfreie-Landwirtschaft
PETA.de/Themen/Bio-vegane-Landwirtschaft

PETA Deutschland e.V. ist mit über 1,5 Millionen Unterstützenden die größte Tierrechtsorganisation des Landes und setzt sich durch Aufdecken von Tierquälerei, Aufklärung der Öffentlichkeit und Veränderung der Lebensweise dafür ein, jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen.

PETA Deutschland e.V.

 

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