Die Vereinigung Cockpit (VC) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wonach auch an den deutschen Standorten der Ryanair-Tochter Malta Air Betriebsräte nach deutschem Betriebsverfassungsrecht gegründet werden können.
„Das ist ein wichtiges Signal an die Beschäftigten bei der Ryanair-Tochter Malta Air in Deutschland“, sagt Frank Blanken, Vorstandsmitglied bei der Vereinigung Cockpit. „Dieses Urteil zeigt Ryanair klare Grenzen auf. Beschäftigte im Luftverkehr haben Anspruch auf wirksame betriebliche Mitbestimmung – unabhängig davon, welche internationalen Konzernstrukturen oder organisatorischen Konstruktionen Unternehmen nutzen.“
„Mitbestimmung ist kein Hindernis, sondern Grundlage einer modernen und verantwortungsvollen Unternehmenskultur“, sagt Blanken weiter. „Wer versucht, Betriebsratsarbeit zu behindern oder einzelne Betriebsräte einzuschüchtern, schwächt nicht nur die Rechte der Beschäftigten und das künftige Engagement in der Arbeitnehmervertretung, sondern auch das Vertrauen in faire Arbeitsbeziehungen.“
Bereits die angekündigte Schließung der Basis in Berlin hatte die VC scharf kritisiert. Die Pilotengewerkschaft bezweifelt, dass dieser Schritt zufällig erfolgte, da er in eine Phase zunehmender Spannungen zwischen Unternehmen und Beschäftigten fällt. Für die betroffenen Pilotinnen und Piloten hätte die Schließung gravierende Konsequenzen: Rund 100 in Berlin beschäftigte Piloten sehen sich erheblicher Unsicherheit ausgesetzt.
Die Vereinigung Cockpit ist der Berufsverband des Cockpitpersonals in Deutschland. Er vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen von rund 9.600 Mitgliedern bei sämtlichen deutschen Airlines und sieht darüber hinaus seine Aufgabe in der Erhöhung der Flugsicherheit in Deutschland.
PM Vereinigung Cockpit e.V.