foodwatch hat Rewe und Lidl wegen irreführender Nachhaltigkeitswerbung abgemahnt. Betroffen sind Lachsprodukte der Marken „Meine Lieblinge” und Nautica, die mit dem ASC- beziehungsweise GNN-Siegel werben. Die Verbraucherorganisation kritisierte, dass Werbeversprechen wie „verantwortungsvoll produziert” oder „umweltverträglich und nach sozialen Standards hergestellt” für die Verbraucher:innen nicht nachvollziehbar sind. Zudem täuschten die Siegel über die oftmals schlechten Bedingungen in den Zuchtfarmen hinweg.
„Konzerne locken Verbraucher:innen mit wohlklingenden Nachhaltigkeitsversprechen und vertrauenserweckenden Siegeln, ohne offenzulegen, was dahintersteckt. Was Label wie ASC oder GGN vertuschen: Auch in zertifizierten Zuchtfarmen kommt es zu Ungezieferbefall und Massensterben“, erklärte Annemarie Botzki von foodwatch. „Verbraucher:innen haben ein Recht auf klare und ehrliche Informationen statt grüner Werbelügen.“
Nach Ansicht von foodwatch fehlt auf der Verpackung des Lachses von „Meine Lieblinge“ im Sortiment von Rewe jegliche Erläuterung dazu, was genau mit „umweltverträglich“, „verantwortungsvoll produziert“ oder „soziale Standards“ gemeint ist. Auch die verlinkte Website der Zertifizierungsorganisation ASC liefert Verbraucher:innen keine ausreichenden Informationen zu den tatsächlichen Kriterien des Siegels. Beim Lidl-Lachs mit GGN-Siegel lässt sich das Produkt auf der Trackingseite nur bis zum Händler zurückverfolgen, nicht bis zur Fischfarm. Gleichzeitig erweckt das Siegel mit der Aufschrift „Woher kommt unser Fisch? Scannen Sie den QR-Code“ den Eindruck, Verbraucher:innen könnten den Ursprung des Produkts vollständig nachvollziehen.
foodwatch kritisiert außerdem, dass die Werbung ein geschöntes Bild der Produktionsbedingungen in norwegischen Lachsfarmen vermittelt. Die industrielle Lachszucht steht seit Jahren wegen hoher Besatzdichten, Ungezieferbefall und Belastungen für umliegende Ökosysteme in der Kritik. Auch Zuchtfarmen mit ASC-Zertifizierung sind von Missständen wie einem Massensterben von Lachsen betroffen. Deshalb kann die Branche aus Sicht von foodwatch nicht von einer besonders „umweltverträglichen“ oder „verantwortungsvollen“ Produktion sprechen.
Für Umweltwerbungen gelten laut Bundesgerichtshof besonders strenge Anforderungen. Der BGH stellte 2024 klar: Unternehmen müssen bei umweltbezogener Werbung eindeutig erklären, was verwendete Umweltbegriffe bedeuten. Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltverträglich“ wecken hohe Erwartungen. Häufig bleibt jedoch unklar, worauf sich diese Aussagen beziehen.
foodwatch bewertet die beanstandete Werbung als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Verbraucherorganisation wirft Rewe und Lidl Irreführung sowie unzureichende Verbraucherinformation vor.
Quellen und weiterführende Informationen:
PM foodwatch e.V.