Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag abschließend den Gesetzentwurf „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats“ (BT-Drs. 21/5441Opens in new tab). Dazu können Sie die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl, gerne so zitieren:
„Mit diesem Gesetz machen wir das Anwaltsnotariat zukunftsfest. Wir sichern eine flächendeckende, verlässliche notarielle Versorgung, von der Stadt bis in den ländlichen Raum.
Dafür erleichtern wir auch den Weg in das Anwaltsnotariat. Künftig kann die notarielle Fachprüfung direkt im Anschluss an das zweite Staatsexamen abgelegt werden. Außerdem wird eine zweite Wiederholungsmöglichkeit geschaffen. Das nimmt Druck von den Bewerberinnen und Bewerbern und macht den Einstieg planbarer. Besonders wichtig war uns: Zeiten von Mutterschutz, Elternzeit und Pflege gelten künftig nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit. Das stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ebnet gerade auch jungen Juristinnen den Weg in das Anwaltsnotariat.
Bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelung der Altersgrenze von 70 Jahren setzen wir in diesem Gesetz auf Augenmaß. Wir sichern die notarielle Versorgung, ohne dem Nachwuchs Perspektiven zu nehmen. Ein echter Gewinn für die Praxis ist zudem die im parlamentarischen Verfahren erreichte Verlängerung der Entscheidungsfrist bei Anträgen auf Amtszeitverlängerung auf sechs Monate. Das schafft Planungssicherheit für die Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare selbst, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kanzleien, die rechtzeitig Klarheit über die Zukunft ihres Arbeitsplatzes brauchen.“
PM CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag