Führungszeugnis wird digital

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats“ (BT-Drs. 21/5441Opens in new tab) beschlossen. In diesem Gesetzentwurf sind auch neue Regelungen zum Digitalen Führungszeugnis enthalten. Dazu können Sie die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl, gerne so zitieren:

„Das Führungszeugnis kommt endlich im digitalen Alltag an. Jedes Jahr stellt das Bundesamt für Justiz etwa fünf Millionen Führungszeugnisse aus. Sie bescheinigen, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Wer ein Führungszeugnis für private Zwecke braucht, soll es künftig nicht nur online beantragen, sondern auch digital erhalten können: sicher, verifizierbar und ohne den Umweg über Papier und Post. Das ist ein konkreter Fortschritt für Millionen Bürgerinnen und Bürger, für Bewerbungsverfahren, für Ehrenamt und Vereine.

Gleichzeitig wollen wir nicht auf halbem Weg stehen bleiben. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass auch Führungszeugnisse, die ausschließlich an Behörden übermittelt werden, konsequent medienbruchfrei laufen. Wenn eine digitale Übermittlung technisch längst möglich ist, darf Papier nicht aus Gewohnheit weiter der Normalfall bleiben. Der digitale Empfang auf Behördenseite muss verlässlich sichergestellt werden.“

PM CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

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