„Das Bundesverfassungsgericht hat der Praxis, Menschen mit einer Duldung existenziell notwendige Leistungen rechtswidrig vorzuenthalten, eine klare Absage erteilt. Dass die Sätze trotz neuer Berechnungsgrundlagen jahrelang nicht angepasst wurden, war verfassungswidrig. Die Entscheidung erinnert den Gesetzgeber einmal mehr an den Grundsatz: Die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes darf nicht migrationspolitisch relativiert werden.
Wer das Existenzminimum kleinrechnet, verstößt gegen die Verfassung“, erklärt Clara Bünger, stellvertretende Vorsitzende und innen- und fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu abgesenkten Grundleistungen für Geduldete. Bünger weiter: „Die Entscheidung zur Rechtmäßigkeit abgesenkter Grundleistungen bezieht sich auf die Vergangenheit, die Realität von Geduldeten hat sich durch die ständigen Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre aber grundlegend geändert. Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer der reduzierten Grundleistungen inzwischen von 15 auf 36 Monate ausgeweitet. Eine dreijährige Wartezeit lässt sich jedoch unmöglich noch als ‚Kurzaufenthalt‘ rechtfertigen, wie es das Gericht in dem Beschluss mit Blick auf die alte Rechtslage noch für vertretbar hält. Wir als Linke fordern die Bundesregierung auf, dieses Sonderrechtssystem zu beenden. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft und alle Menschen müssen in das reguläre Sozialsystem einbezogen werden.“
PM Fraktion Die Linke im Bundestag