Investitionsverpflichtung für Streamingdienste: ver.di fordert Filmprojekte mit Guter Arbeit zu bevorzugen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für eine Investitionsverpflichtung von Streamingdiensten (MedienInvestVG), vor allem Investitionen in Produktionen zu bevorzugen, die gute Arbeitsbedingungen zum Ziel haben.

Im Gesetzesentwurf des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Wolfram Weimer, fehle dieser Aspekt, kritisiert die Gewerkschaft. „Netflix, Amazon, Disney und andere sollen mit einer Art Digitalabgabe zur Investition in Filmproduktionen verpflichtet werden. Wir als ver.di fordern, dass dabei Produktionen mit guten Arbeits- und Sozialstandards bevorzugt werden. Der Filmstandort Deutschland, die Beschäftigten und die Sozialsysteme würden davon profitieren. Das zuletzt erneuerte Filmfördergesetz hatte bereits vorgemacht, dass das geht. Herr Weimer – oder spätestens der Bundestag – muss für eine Harmonie der Fördersysteme sorgen und guter Arbeit im Film die Vorfahrt geben“, erklärte Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien und Kultur zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.

Der überfällige Gesetzentwurf für eine Investitionsverpflichtung von Streamingdiensten (MedienInvestVG) hat aus Sicht der Gewerkschaft viele gute Ansatzpunkte. So soll eine Quote von acht Prozent der Umsätze von Videostreaming-Plattformen mit Filmen, Serien oder Dokumentationen als Investition in neue Filmproduktionen fließen. Der Gesetzentwurf sieht bereits einen Bonus für bestimmte Filmprojekte vor: Für Kinderfilme und für Filme, die von den Streamingdiensten vorab im Kino veröffentlicht werden, sollen die Investitionsbeträge mit dem Faktor 1,5 bevorzugt bei der Erfüllung der Investitionsquote angerechnet werden.

ver.di fordert für Filmprojekte, die den branchenüblichen Tarifvertrag und weitere Sozialstandards, wie eine branchenweite Altersversorgung einhalten, einen Faktor von 1,3 und wenn sie zusätzlich ökologisch nachhaltig produziert werden, insgesamt den eineinhalbfachen Investitionswert anzurechnen.

Weitere Informationen in der ver.di Stellungnahme zum MedienInvestVG:

Stellungnahme Filmförderung durch Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter | ver.di

 

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