Ölförderung im Wattenmeer: Deutsche Umwelthilfe setzt auf Hauptsacheverfahren gegen die Ölbohrinsel Mittelplate

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat im Eilverfahren zur Ölförderung auf der Mittelplate den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den geltenden Hauptbetriebsplan abgelehnt. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hatte zuvor einen sofortigen Stopp der Ölförderung im Wattenmeer wegen fehlender FFH-Verträglichkeitsprüfung angeordnet, wogegen Harbour Energy und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie als zuständige Genehmigungsbehörde Beschwerde eingelegt hatten.

Das OVG hält die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren für offen und stützt seine Entscheidung auf eine reine Folgenabwägung, da die Rechtsfragen im Eilverfahren nicht zuverlässig geklärt werden könnten. Die DUH setzt nun auf das Hauptsacheverfahren gegen die Ölbohrplattform, um die geltende Pflicht einer FFH-Verträglichkeitsprüfung vor Gericht durchzusetzen.

Dazu sagt Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer:

Wir werden im Hauptsacheverfahren nachweisen, dass der Betrieb einer Ölbohrplattform mitten im Nationalpark Wattenmeer eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erfordert. Wir erwarten, dass die historische Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Schutz des Wattenmeers vor den Profitinteressen des Ölkonzerns Harbour Energy Bestand haben wird. Die Sachlage ist eindeutig: Dem Schutz des Weltnaturerbes Wattenmeer muss Vorrang vor fossilen Interessen und der umweltgefährdenden Ölförderung in diesem sensiblen Naturraum gegeben werden.“

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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