Zu den Kabinettsbeschlüssen für digitale Ermittlungsbefugnisse der Polizei erklärt Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
Eine zeitgemäße Sicherheitsarchitektur muss modern und widerstandsfähig sein, aber dem erstarkenden Autoritarismus auch ein freiheitsliebendes Modell entgegensetzen. Die Beschlüsse der Bundesregierung offenbaren hingegen erneut ein problematisches Verhältnis zum Rechtsstaat. Die geplanten neuen Befugnisse ermöglichen tiefe Grundrechtseingriffe und betreffen dabei keineswegs nur Personen im direkten Fokus von Sicherheitsbehörden, sondern potenziell alle, auch gänzlich unbescholtene, Bürger. Anstatt deswegen mit der gebotenen Zurückhaltung zu agieren, forciert das Innenministerium den übermäßigen Einsatz dieser Instrumente und vernachlässigt den Schutz der Bürger. Die Verfassungsmäßigkeit der Entwürfe steht daher massiv infrage.
Auch die Vereinbarkeit mit der europäischen KI-Verordnung muss erheblich bezweifelt werden. Um diese Frage zu umgehen, plant die Bundesregierung nun offenbar, den biometrischen Abgleich ins nicht-europäische Ausland auszulagern. Das ist ein durchschaubarer Versuch, europäische Bürgerrechte auszuhöhlen.
Die weiterhin fehlende Absage an den Einsatz von Palantir ist alarmierend. Die Firma verfolgt inzwischen eine offen demokratiefeindliche Agenda. Der Einsatz von Palantir wäre daher maximal fahrlässig; verfassungsrechtlich, sicherheitspolitisch und vor allem auch angesichts der offenkundigen Notwendigkeit, endlich digital unabhängiger von den USA zu werden.
Nun ist das Parlament gefragt. Wie 2024, als das Bundesinnenministerium schon einmal derart inakzeptable Entwürfe vorgelegt hat, muss das Parlament verfassungsrechtliche Sicherungsmechanismen einziehen, die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht absichern und die Befugnisse an klare Ausschlussklauseln zum Einsatz von Palantir knüpfen. Wir werden das Vorhaben eng und kritisch, gegebenenfalls mit eigenen Initiativen, begleiten.
PM Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag