Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat heute (28. Mai 2026) eine Klage des BUND Baden-Württemberg gegen die wasserrechtliche Erlaubnis für die Blöcke 6-8 des Großkraftwerks Mannheim abgewiesen. Die Klage wurde von ClientEarth unterstützt und richtete sich gegen die hohen Mengen an giftigem Quecksilber, die das Kraftwerk in den Rhein einleiten darf. Möglich ist das durch sehr schwache deutsche Grenzwerte, die Umwelt und Gesundheit von Menschen und Tieren unnötig gefährden.
Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg: „Quecksilber ist giftig. Wenn es in Gewässer gelangt, reichert es sich in Fischen und anderen Lebewesen an. Über die Nahrung gelangt es schließlich auch in den menschlichen Organismus. Moderne Filteranlagen können bereits sehr niedrige Schadstoffwerte erreichen. Aber solange die Behörden die Industrie nicht in die Pflicht nehmen, werden solche Filteranlagen nicht zum Einsatz kommen. Denn für die Betreibenden besteht kein Anreiz, ihre Emissionen weitestmöglich zu reduzieren. Dabei wären so potenziell schwerwiegende Folgen für Nervensystem, Nieren und das Immunsystem verschiedener Lebewesen vermeidbar.“
Laxe Grenzwerte trotz technischer Möglichkeiten
Der BUND klagte in diesem Prozess gegen das Land Baden-Württemberg, da es die wasserrechtliche Erlaubnis erteilte. Das Gericht ist jedoch zu der Ansicht gelangt, dass es mit europäischem Recht vereinbar ist, dass in Deutschland bei Genehmigungen für große Industrieanlagen durch die Bank wenig ambitionierte Grenzwerte für Quecksilber und andere Schadstoffe gelten – unabhängig davon, inwieweit die konkrete Anlage ihre Emissionen technisch und wirtschaftlich deutlich mehr verringern könnte.
Paula Ciré, Juristin bei ClientEarth: „Leider hat der Verwaltungsgerichtshof in diesem Fall nicht so entschieden, wie wir es uns zum Schutz von Mensch und Natur gewünscht hätten. Das Gericht ist unserer Argumentation nicht gefolgt, dass die giftigen Quecksilberemissionen des Kraftwerks in den Rhein weitestmöglich reduziert werden müssen. Wir hoffen aber, dass sich in anderen laufenden Gerichtsentscheidungen und spätestens mit der Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie der Europäischen Union das hohe Schutzniveau für die Umwelt insgesamt verwirklichen lässt, das die Richtlinie schon seit 2010 angestrebt.“
Vermeidbare Emissionen führen zu hunderten Todesfällen jährlich
Innerhalb der Europäischen Union (EU) führen vermeidbare Schadstoffemissionen (darunter Quecksilber) laut einer Studie vom European Environmental Bureau zu hunderten zusätzlichen Todesfällen jährlich.
Rechtliche Grundlage der Klage waren zwei EU-Richtlinien:
Die Wasserrahmenrichtlinie und die Industrieemissionsrichtlinie. Die Vorgaben dieser beiden Richtlinien werden in Deutschland nach Ansicht des BUND und ClientEarth generell nicht erfüllt. Die Industrieemissionsrichtlinie wurde 2024 auf EU-Ebene novelliert und erfasst nunmehr ca. 75.500 Anlagen. Die bestehenden Regeln zur Festsetzung von Grenzwerten für Schadstoffe wurden bisher in der Praxis nicht wirksam genug umgesetzt. Die Novelle stellt diese Regeln klar, damit Grenzwerte die Umwelt und menschliche Gesundheit besser schützen. Die Neufassung der Richtlinie ist in Deutschland bis 1. Juli umzusetzen; für die Grenzwertfestsetzung gelten jedoch meist lange Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren.
PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e.V.